Tagesgeldkonto und Steuern

Mit Tagesgeldern können Sparer meist höhere Zinsen als mit Girokonten erzielen. Vor der Geldanlage lohnt sich ein Zinsvergleich – beispielsweise auf der ZINSPILOT-Plattform. Dabei können Sie von den attraktiven Angeboten für Tagesgeld mit Zinsen von bis zu 3,60 % profitieren.

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* Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem dargestellten Zinsertrag um einen Schätzwert zu Ihrer Orientierung handelt. Der tatsächliche Zinsertrag ist abhängig von der Berechnungsmethode der Anlagebank, sowie gegebenenfalls nationalen Steuern des Anlagelandes. Die spezifischen Angaben hierzu finden sich in den Angebotsdetails des Produktes.

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Überblick Tagesgeldkonto: Wie funktioniert’s?

Auf einem Tagesgeldkonto kann Geld ohne eine Kündigungsfrist zu einem variablen Zinssatz angelegt werden. Sparer können ihr Geld jederzeit auf das Konto ein- oder auszahlen und erhalten Zinsen auf den Anlagebetrag beim Tagesgeld. 

Im Gegensatz zu einem Girokonto ist ein Tagesgeldkonto nicht für den allgemeinen Zahlungsverkehr vorgesehen. Da Anleger einen attraktiveren Zinssatz als auf Girokonten erhalten, gilt Tagesgeld als beliebte Geldanlage. Zudem unterliegen die Ersparnisse der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung. Damit sind Geldanlage bis zu 100.000 € pro Kunde und Bank absichert.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Kapitalsteuer fällt auf Kapitalerträge an, die im Inland sowie im Ausland erwirtschaftet werden. In Deutschland wurde 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt, um das bis dahin geltende kompliziertere Steuerverfahren zu umgehen. Zuvor hat man zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Kapitalerträgen unterschieden. Zudem wurden einzelne Arten von Kapitalerträgen mit unterschiedlich hohen Steuersätzen besteuert. Die Abgeltungssteuer sorgt nun dafür, dass Sparer einen einheitlichen Steuersatz auf ihre Kapitalerträge zahlen und dass die Erträge in der Regel nicht mehr einzeln in der Steuererklärung aufzuführen sind. Die Abgeltungssteuer unterscheidet sich im Vergleich zur Kapitalertragsteuer darin, dass sie direkt beim Finanzamt automatisch abgegolten wird. Passiert dies nicht und Sparer erklären die Steuer selbst, spricht man von der Kapitalertragsteuer.

Die Abgeltungssteuerwird auf Einkünfte aus dem Kapitalvermögen erhoben und fällt an auf:

  • Zinsen
  • Kursgewinne
  • Dividenden und sonstige Gewinne
  • Fondsausschüttungen

Bei der Anlage von Tagesgeld spielen beim Thema Steuern lediglich Zinserträge eine Rolle. Banken treten die Abgeltungssteuer für Tagesgeldkonten direkt an das zuständige Finanzamt ab, es ist daher in der Regel nicht nötig, sie in der Steuererklärung angegeben.

Welche Steuern fallen auf Tagesgelder an?

Werden auf Tagesgeldkonten Erträge erwirtschaftet, sind diese in voller Höhe zu versteuern, sofern kein Freistellungsauftrag erteilt oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragt wurde. Diese sehen vor, dass Kapitalerträge bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe von der deutschen Besteuerung befreit werden.
Liegt der Bank keiner der beiden Aufträge vor oder wurde der Höchstbetrag überschritten, werden die Abgeltungssteuer sowie der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer automatisch erhoben. Die Steuern für Tagesgeldkonten sind dann in folgender Höhe zu entrichten:

  • Abgeltungssteuer: 25,00 %
  • Kirchensteuer: wenn Sie einer Kirche angehören, je nach Bundesland 8,00 oder 9,00 % (wird auf die Abgeltungssteuer erhoben)
  • Solidaritätszuschlag: 5,50 % (wird auf die Abgeltungssteuer erhoben)

Kirchensteuer

8,00 % (Bayern/Baden-Württemberg)

9,00 % (restliche Bundesländer)

ohne Kirchensteuer

Abgeltungssteuer

100 : 4,08 = 24,51 %

100 : 4,09 = 24,45 %

25,00 %

Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer

1,96 %

2,20 %

-

Solidaritätszuschlag (5,50 %)

1,35 %

1,34 %

1,38 %

Abgeltungssteuer gesamt

27,82 %

27,99 %

26,38 %

 

Bei der Steuerberechnung gilt, dass die Steuern lediglich auf die Zinsgewinne des Tagesgeldkontos anfallen. Legen Sparer den Betrag von 25.000 € auf einem Tagesgeldkonto an und erhalten in einem Jahr 50 € Zinsen dafür, bezieht sich die Abgeltungssteuer auf die 50 €, nicht etwa die gesamte Summe von 25.050 €. 

Beispiel für die Ermittlung der Steuer auf ein Tagesgeldkonto

Ein Sparguthaben von 350.000 € wird auf einem Tagesgeldkonto zu 0,25 % p.a. angelegt. Der Sparer zahlt 9,00 % Kirchensteuer.

 

Kapitalertrag (Zinsen) nach 1 Jahr

875 €

- Sparerpauschbetrag

- 801 €

Zu versteuernder Ertrag

74 €

Abgeltungssteuer (24,45 %)

18,09 €

Solidaritätszuschlag (1,34 %)

0,99 €

Kirchensteuer (2,20 %)

1,63 €

Zu entrichtende Steuern auf das Tagesgeld

20,71 €

Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung

Sparer, die Kapitalerträge erzielen, können bei der Bank einen Freistellungsauftrag einrichten oder bei einem geringen Einkommen eine NV-Bescheinigung beantragen. Das bietet ihnen die Möglichkeit, sich im Rahmen der Einkommensteuer komplett oder zumindest teilweise von der deutschen Besteuerung befreien zu lassen. 


Freistellungsauftrag
EinFreistellungsauftrag ist ein Antrag, den Sparer bei ihrer Bank stellen können, damit Kapitalerträge bis zur Höhe des Freibetrags, auch Sparerpauschbetrag genannt, nicht versteuert werden. Dieser Betrag liegt jährlich bei maximal 1.000 € pro Person und 2.000 € für gemeinsam Veranlagte (Stand: 2024). Der Sparerpauschbetrag kann dabei sowohl für eine als auch für verschiedene Banken verwendet werden, beispielsweise wenn Sparer ihre Einlagen auf mehrere Tagesgeldkonten aufgeteilt haben. Sie dürfen lediglich in ihrer Summe den Freibetrag nicht überschreiten.


NV-Bescheinigung
Mit der Beantragung einer NV-Bescheinigung können sich Sparer beim zuständigen Finanzamt von der Einkommensteuer befreien lassen. Zum Einkommen zählen dabei Löhne und Gehälter, Mieteinnahmen oder auch Kapitalerträge. Grundsätzlich ist jede Person dazu berechtigt, eine NV-Bescheinigung zu beantragen, deren Einkommen unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags von 11.604 € (Paare: 23.208 €) liegt (Stand: 2024). Zu den Begünstigten zählen meist Rentner, Studenten und Minderjährige.

Wie ist Tagesgeld im Ausland zu versteuern?

Bei Kapitalerträgen für Geldanlagen, die im Ausland erwirtschaftet werden, ist die eventuell anfallende Steuer für Tagesgelder in der Regel selbst abzuführen und die Erträge des Tagesgeldkontos in der Steuererklärung anzugeben

Von einigen Banken im europäischen Ausland wird zudem eine zusätzliche nationale Quellensteuer erhoben. Diese wird auf Kapitalerträge direkt an der „Quelle” einbehalten und an das Finanzamt des jeweiligen Quellenstaates abgegeben. Die Höhe der Quellensteuer kann sich von Land zu Land unterscheiden. Besteht zwischen Deutschland und dem Land der Geldanlage ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen, können sich Sparer einen Teil der Quellensteuer zurückholen. Bei ZINSPILOT prüft unsere Servicebank, die Sutor Bank, ob die Quellensteuer vermieden oder auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden kann. Hierfür ist es unter Umständen notwendig, dass eine sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung eingereicht wird.

Darüber hinaus kann für Zinserträge aus Festgeld- oder Tagesgeldkonten, die Sparer über ZINSPILOT erhalten, bei der Sutor Bank ein Freistellungsauftrag erteilt werden. So können unter anderem Erträge eines Tagesgeldkontos bis zur Höhe des Sparerfreibetrags von der Steuer befreit werden. Der Freistellungsauftrag bezieht sich jedoch lediglich auf den deutschen Steuerabzug, nicht auf eine eventuell anfallende Quellensteuer.

Wie kann ich ein Tagesgeldkonto eröffnen?

Profitieren Sie von attraktiven Zinsen für Tagesgelder und richten Sie in nur wenigen Schritten ein Konto bei unserem Partner WeltSparen bequem von zu Hause aus ein. So funktioniert’s:

  1. Auf WeltSparen registrieren
  2. Nach einem Legitimationsverfahren (per VideoIdent oder in einer Postfiliale) einen gewünschten Anlagebetrag anlegen
  3. Die Servicebank führt anschließend den Anlagewunsch bei der entsprechenden Partnerbank aus

 

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Fazit: Wie ist ein Tagesgeldkonto zu versteuern?

Zinsen auf Tagesgeldkonten, die in Deutschland oder dem Ausland erwirtschaftet worden sind, sind grundsätzlich zu versteuern. Die Steuer auf Tagesgelder fällt dabei auf alle Kapitalerträge an, für die keine NV-Bescheinigung beziehungsweise ein Freistellungsauftrag vorliegt oder der Sparerpauschbetrag überschritten wurde. In Deutschland wird die Steuer auf Kapitalerträge automatisch von der Bank an das Finanzamt abgeführt, weshalb man von der Abgeltungssteuer spricht. Diese beträgt 25,00 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. In einigen Ländern sind zudem nationale Quellensteuern auf Kapitalerträge fällig, wobei der Steuersatz variieren kann.

Bei ZINSPILOT können Sparer ihr Geld bei vielen Angebote bereits ab 1 € anlegen. Es wird lediglich ein einziges Konto benötigt, um die attraktiven Zinssätze für Tages- und Festgelder bei ZINSPILOT nutzen zu können.

Hinweis: Alle Angaben können sich durch Änderungen in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters.

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