Steuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2023

Die Steuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2023 wird über die Sutor Bank als Servicebank ausgestellt und enthält Ihre gesammelten Zinserträge und abgeführten Steuern für das Jahr 2023. Sie wird für alle Anleger/innen ausgestellt, die in Deutschland uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. In dem Dokument wird dem gesetzlich vorgegebenen Muster sowohl inhaltlich als auch im Aufbau Folge geleistet. Abweichungen von dem vorgegebenen Muster sind ausgeschlossen.

Was steht in der Steuerbescheinigung?

Auf der Steuerbescheinigung wird der Gesamtbetrag Ihrer bei der Sutor Bank erwirtschafteten Kapitalerträge und gegebenenfalls Steuerabzüge ausgewiesen.
Auch Zinserträge aus dem Ausland werden berücksichtigt. Entsprechende Beträge finden Sie in den folgenden Gesamtsummen auf Ihrer Steuerbescheinigung:

  • Höhe Ihrer Kapitalerträge
  • Gegebenenfalls abgeführte Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
  • Die Höhe des in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrages, sofern ein Freistellungsauftrag vorlag
  • Gegebenenfalls einbehaltene und in Deutschland nicht anrechenbare Quellensteuern im Ausland. Als besonderen Service weist die Sutor Bank diese für Sie nachrichtlich im Anhang der Steuerbescheinigung aus.

Die Steuerbescheinigung wird übergreifend für alle Depots/Konten einer Person bei der Sutor Bank ausgestellt. Sofern Sie andere Erträge über die Sutor Bank erwirtschaften (zum Beispiel über ein weiteres Konto oder Aktiendepots), werden diese ebenfalls zusammengefasst aufgeführt.

Sie sind kirchensteuerpflichtig?
Die Bescheinigung der Kapitalertragsteuer für Zwecke der Kirchensteuerveranlagung nach §51 a Abs.2 d Satz 2 EStG ist in der Steuerbescheinigung enthalten. Es wird hierfür keine separate Bescheinigung erstellt.

Ein wichtiger Hinweis: Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung von Steuerberater/innen oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.

 

Wer, Wie und Wann erhält man eine Steuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2023?

Wer bekommt eine Steuerbescheinigung?
Steuerbescheinigungen werden unaufgefordert für alle aktiven ZINSPILOT Anleger/innen erstellt, eine Beantragung durch Sie entfällt.

Wie erhalte ich meine Steuerbescheinigung 2023?
Sobald Ihre Steuerbescheinigung zur Verfügung steht und Sie Zinserträge im Jahr 2023 hatten, steht Ihnen das Dokument in Ihrem persönlichen ZINSPILOT Anlage-Cockpit im Bereich „Archiv & Dokumente“ zum Download zur Verfügung.

Wann erhalte ich meine Steuerbescheinigung 2023?
ZINSPILOT verfolgt gemeinsam mit den Servicebanken das Ziel, die entsprechenden Dokumente zum Anfang des 2. Quartals 2024 für Sie bereitzustellen. Vorab sind sorgfältige Prüfungen erforderlich, weshalb ein vorzeitiger Abruf der Bescheinigung ausgeschlossen ist.

Häufige Fragen:

Einzelne Zinsbuchungen und Steuerabzüge können Sie auf zinspilot.de in Ihrem persönlichen Anlage-Cockpit aufrufen und nachvollziehen. Für aktive Anlagen und (beendete) Flexgeld24 Anlagen öffnen Sie hierfür bitte den Bereich „Meine Anlagen“.  Zu jeder Anlage finden Sie Ihre einzelnen Buchungen nach Klick auf den Button „Umsätze/ Verwalten“. Umsätze Ihrer beendeten Festgeldanlagen können Sie im Bereich „Archiv & Dokumente“ einsehen.

Die Steuerbescheinigung wird übergreifend für alle Depots/Konten einer Person bei der Sutor Bank ausgestellt. Sofern Sie andere Erträge über die Sutor Bank erwirtschaften (zum Beispiel über ein weiteres Konto oder Aktiendepots), werden diese ebenfalls aufgeführt. Bitte prüfen Sie die Steuerbescheinigung unter Berücksichtigung von eventuellen Anlagen/ Investitionen über andere Anbieter oder Sutor eigene Fondsangebote.

Sollten Sie keinem Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung) eingereicht haben, wird der deutsche Steuerabzug automatisch vorgenommen. Dieser erfolgt bei jeder Zinsbuchung einer Anlage über ZINSPILOT.
Wie hoch ist der deutsche Steuerabzug?
Dieser setzt sich aus der Kapitalertragsteuer (25,00 % des Bruttozinsertrags), dem Solidaritätszuschlag (5,50 % der Kapitalertragsteuer) und gegebenenfalls der Kirchensteuer zusammen.
Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach dem Bundesland (8,00 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9,00 % in allen anderen Bundesländern).
Hierzu ein Hinweis:
Bei kirchensteuerpflichtigen Kunden reduziert sich die Höhe der deutschen Kapitalertragsteuer wie folgt:
Bayern & Baden-Württemberg: 24,51 % des Bruttozinsertrags
Alle anderen Bundesländer: 24,45 % des Bruttozinsertrags

Damit der Steuerabzug automatisiert erfolgen kann, fragt Sutor Bank als Ihre Servicebank einmal im Jahr beim Bundeszentralamt für Steuern ab, ob ihre Sie einer Religionsgemeinschaft angehören, die Kirchensteuer erhebt. Je nach Datenbestand wird dann die auf die Abgeltungsteuer entfallende Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die sogenannte Regelabfrage wird einmal jährlich im Herbst durchgeführt.

Bei folgenden Gründen kontaktieren Sie bitte direkt das Bundeszentralamt für Steuern:
• Die angegebene Konfession weicht von Ihrer Religionszugehörigkeit ab
• Es erfolgte keine Berücksichtigung des bereits erfolgten Austritts

Hierzu ein wichtiger Hinweis:
Bei einem Austritt im laufenden Kalenderjahr kann es zu einem Teilabzug der Kirchensteuer kommen.

Sofern für Anlagen über ZINSPILOT im Jahr 2023 Steuern einbehalten wurden, war eine nachträgliche Einreichung oder Veränderung des Freistellungsauftrags / der NV-Bescheinigung bis zum 15.12.2024 möglich.
Bei rechtzeitiger Einreichung haben Sie kurz nach der erfolgreichen Hinterlegung eine Steuergutschrift der Sutor Bank auf Ihr Referenzkonto erhalten. Die erstatteten Beträge werden auch in Ihrer Steuerbescheinigung berücksichtigt.
Ist eine Steuergutschrift erfolgt, bleibt ihre Umsatzanzeige in Ihrem persönlichen Anlage-Cockpit hiervon jedoch unberührt. Die Anzeige Ihrer detaillierten Einzelbuchungen bleibt mit allen Abzügen erhalten.
Ab dem 16.12.2024 kann kein rückwirkender Freistellungsauftrag / keine rückwirkende NV Bescheinigung mehr für das Kalenderjahr 2024 eingereicht werden.

Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass bei der Einreichung von NV-Bescheinigungen der Postweg berücksichtigt werden sollte, da diese im Original bei der Sutor Bank vorliegen müssen.

Einige Anlageländer aus dem ZINSPILOT Portfolio erheben eine nationale Quellensteuer. Diese wird auf Ihren im entsprechenden Anlageland erwirtschafteten Zinsertrag fällig. Teilweise kann die jeweilige Quellensteuer durch das Vorlegen einer Ansässigkeitsbescheinigung reduziert oder komplett vermieden werden. Einige Quellensteuerarten sind auf die deutsche Steuer anrechenbar. Weitere Erläuterungen finden Sie in unserem Informationsbereich unter dem Punkt Steuern.

Die Anforderung einer Ersatzsteuerbescheinigung entfällt, da das Dokument nach Erstellung in Ihrem persönlichem ZINSPILOT Anlage-Cockpit im Bereich „Archiv & Dokumente“ zum Download bereitgestellt wird. Hier finden Sie Ihre Bescheinigung am unteren Ende der Seite unter „Persönliche Dokumente“. Es erfolgt kein postalischer Versand.

Ein wichtiger Hinweis für Sie: Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung von Steuerberater/innen oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.