✔ Steuererklärung: Da viele Menschen in Deutschland mehr Steuern an das Finanzamt zahlen als notwendig, kann sich die Steuererklärung lohnen.
✔ Fristen: Wer zur freiwilligen Abgabe der Steuererklärung berechtigt ist, hat vier Jahre Zeit, um sie einzureichen.
✔ Möglichkeiten: Um Steuern zu sparen, gibt es verschiedene Optionen, die sowohl das Privatleben als auch den Beruf betreffen.
✔ Wer: Grundsätzlich kann jeder Steuern sparen, zum Beispiel Arbeitnehmer, Studierende oder auch Rentner.
Was kann ich alles von der Steuer absetzen?
Als Privatperson gibt es einige Möglichkeiten, Steuern zu sparen und Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Hierbei können beispielsweise die vom Finanzamt festgelegten Pauschalen von Vorteil sein. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass einige Pauschalen über einen maximalen Betrag als Obergrenze verfügen, wie zum Beispiel die Pauschale für Telefon- und Internetkosten. Bei anderen Positionen, wie den Werbungskosten, ist dagegen eine Pauschale von 1.230 € pro Jahr festgelegt, die zunächst zu überschreiten ist. Sie können also durch das Absetzen Ihrer Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder anderen Werbungskosten erst dann Steuern sparen, wenn die Kosten insgesamt 1.230 € übersteigen. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen hingegen gilt ein einheitlicher Höchstbetrag von 4.000 € pro Jahr.
Berufsleben (Arbeitnehmer)
Als Arbeitnehmer können Sie Steuern sparen, indem Sie unter anderem folgende Positionen von der Steuer absetzen:
- Fahrtkosten/Pendlerpauschale
- Verpflegungspauschale
- Arbeitsmittel
- Bewerbungskosten
- Kontoführungsgebühren für das Gehaltskonto
- Fortbildungskosten
- Reinigung von Berufskleidung
- Beruflich bedingte Umzugskosten
- Ausbildungskosten (eingeschränkt)
- Arbeitszimmer zu Hause (eingeschränkt)
Privatleben
Auch im Privatleben gibt es Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Hier können ebenfalls Pauschbeträge (kurz für Pauschalbeträge) gelten:
- Kinderbetreuung
- Tiersitter
- Telefon- und Internet
- Brille
- Medikamente
- Kuren
- Handwerker
- Andere haushaltsnahe Dienstleistungen
- Beiträge zur Altersvorsorge
- Immobilien
- Schulgeld für die eigenen Kinder
- Unterhalt
- Kirchensteuer
- Spenden & Mitgliedsbeiträge
- Sachspenden
- Ausgaben für die Immobilie als Vermieter
- Freistellungsaufträge erteilen und Sparerpauschbetrag ausschöpfen
Wie kann ich Steuern sparen?
Um zusätzlich zu den generell von der Steuer absetzbaren Kosten die Steuer weiter zu senken, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wie hoch das Sparpotenzial sein kann und wie viel Zeit und Aufwand die Umsetzung in Anspruch nehmen könnte, zeigen wir Ihnen an einer exemplarischen Steuer-Ampel.
Sparpotenzial | |
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hoch | |
mittel | |
niedrig |
Schwierigkeit | |
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leicht | |
mittel | |
schwer |
Aufwand | |
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gering | |
mittel | |
hoch |
Steuererklärung | |
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Sparpotenzial | |
Schwierigkeit | |
Aufwand |
Um Steuern zu sparen, ist es sinnvoll, eine Steuererklärung einzureichen – auch wenn Sie dazu nicht verpflichtet sind. Anders lassen sich zu viel gezahlte Steuern nicht vom Finanzamt zurückfordern. Bei einigen Personen kann die freiwillige Steuererklärung allerdings auch dazu führen, dass eine Nachzahlung statt einer Rückerstattung fällig wird. Das wäre der Fall, wenn zu wenig Steuern gezahlt wurden. Da viele Steuerzahler jedoch zunächst mehr Einkommensteuer und andere Steuern zahlen als nötig, lohnt sich die Steuererklärung in der Regel.
Für die freiwillige Steuererklärung gilt eine Frist von vier Jahren, die ab dem Ende des jeweiligen Steuerjahres gilt. Das heißt, sie können bis zum 31. Dezember 2024 die Steuererklärung für 2020 einreichen. Für Steuerzahler, die zu einer Steuererklärung verpflichtet sind, endet die Frist bereits im Folgejahr. 2024 gilt der 31.08.2024 als Abgabedatum, sofern keine Steuerberatung in Anspruch genommen wurde.
Das Einreichen der Steuererklärung bietet die Möglichkeit, Steuern zu reduzieren. Dabei können Steuerprogramme oder auch eine Steuerberatung hilfreich sein. Das kann insbesondere für Sonderfälle gelten, bei denen die Steuererklärung komplex und aufwändig ist.
Freistellungsauftrag | |
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Sparpotenzial | |
Schwierigkeit | |
Aufwand |
Immer mehr Menschen investieren ihr Erspartes in Aktien, Fonds, ETFs und andere Geldanlagen am Kapitalmarkt. Daraus erzielte Gewinne werden mit der Abgeltungssteuer versteuert. Diese beträgt 25,00 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Insgesamt kann so eine Steuer von bis zu 27,99 % (je nach Kirchensteuer) fällig werden.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben jedoch pro Jahr Gewinne von bis zu 1.000 € (zusammenveranlagte Sparende: 2.000 €) steuerfrei (Stand: 2024). Um diesen Steuervorteil zu erhalten, ist es notwendig, den Freistellungsauftrag zu erteilen. Das Formular dafür erhalten Sie von Ihrer Bank oder ihrem Anbieter, bei dem die Kapitalerträge eingehen. So können Sie mit wenig Aufwand Steuern in Höhe des Sparerpauschbetrags sparen.
Wenn auch Sie Ihr Geld investieren möchten, bietet Ihnen unser Partner WeltSparen die Möglichkeit dazu. Sie können über die digitale Vermögensverwaltung in ein zu Ihnen passendes ETF-Portfolio investieren oder sich mit dem ETF Configurator selbst ein Portfolio aus verschiedenen ETFs Ihrer Wahl zusammenstellen. Auch Ihre Altersvorsorge können Sie mit dem ETF Rürup angehen.
Fristen nutzen | |
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Sparpotenzial | |
Schwierigkeit | |
Aufwand |
Steuerzahlungen sind bis zum 15. Monat nach dem Ende des jeweiligen Steuerjahres zinsfrei. Für jeden weiteren Monat, in denen die Rückzahlung der Steuer vom Finanzamt noch nicht ausgezahlt wurde, werden Zinsen von 1,80 % fällig. Bis Mitte des Jahres 2022 betrug der Zinssatz noch 6,00 %, es wurde jedoch dann rückwirkend zum Steuerjahr 2019 eine Absenkung auf 1,80 % beschlossen.
Der Vorteil: Wenn Sie bis kurz vor dem Ende der Vier-Jahres-Frist der freiwilligen Steuererklärung warten, können Sie je nach Höhe der Erstattung mit nennenswerten Zinsen rechnen.
Der Nachteil: Dasselbe gilt auch für Sie. Ergibt sich durch die Steuererklärung eine Nachzahlung, werden die Zinsen Ihnen berechnet.
Pauschbetrag | |
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Sparpotenzial | |
Schwierigkeit | |
Aufwand |
Alleinerziehende mit einem Kind können einen Entlastungsbetrag von 4.008 € in Anspruch nehmen. Der Freibetrag erhöht sich mit jedem weiteren Kind um 240 €. Dieser Entlastungsbetrag wird von den Einkünften abgezogen, wodurch Alleinerziehende Lohnsteuer sparen können.
Menschen, die körperlich oder geistig eingeschränkt sind, können mit dem Behindertenpauschbetrag Steuern sparen. Denn auf sie kommen jährlich besonders hohe Kosten zu, zum Beispiel für Therapien, medizinische Hilfsmittel oder Medikamente, die durch den Freibetrag abgedeckt werden sollen. Je nach Grad der Behinderung beträgt der Pauschbetrag zwischen 384 bis 7.400 €.
Hinweis: Wer den Behindertenpauschbetrag in Anspruch nimmt, kann typische außergewöhnliche Belastungen durch die Behinderung nicht mehr in der Steuererklärung geltend machen. Daher kann es sich lohnen, die einzelnen Kosten zusammenzurechnen und zu prüfen, ob sie den Pauschbetrag übersteigen. Wenn ja, kann es sinnvoll sein, die Kosten einzeln als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen und so die Steuer weiter zu reduzieren.
Vermieter | |
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Sparpotenzial | |
Schwierigkeit | |
Aufwand |
Wer Einkünfte durch Mieteinnahmen erzielt, hat diese zu versteuern. Dennoch können Sie als Vermieter an verschiedenen Stellen Steuern sparen. Generell können Vermieter folgende Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen:
- Renovierungskosten
- Gebäudeabschreibung
- Zinsen der Finanzierung der vermieteten Immobilie
- Notwendige Reise- und Fahrtkosten
- Laufende Grundstückskosten
Steuerklasse wechseln | |
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Sparpotenzial | |
Schwierigkeit | |
Aufwand |
Insgesamt gibt es in Deutschland sechs Steuerklassen, die bei verschiedenen Lebensumständen greifen und unterschiedlich besteuert werden. So ist die Steuerklasse 1 für Singles, Steuerklasse 2 für Alleinerziehende, Steuerklassen 3 bis 5 für Verheiratete und Steuerklasse 6 für einen Zweitjob ausgelegt.
Das Wechseln der Steuerklasse kann sich beispielsweise für verheiratete Paare lohnen, wenn sich die Einkünfte der beiden Ehepartner deutlich unterscheiden. Was viele nicht wissen: Das erneute Wechseln der Steuerklasse kann bei geänderten Lebensumständen sinnvoll sein. Damit ist unter anderem der Bezug von Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Elterngeld oder Arbeitslosengeld gemeint. Auch Kurzarbeitergeld gilt als Lohnersatzleistung, was für viele durch die Coronakrise relevant wurde. Die Höhe des Lohnersatzes orientiert sich am letzten Nettoeinkommen. Ob sich der Wechsel der Steuerklasse jedoch wirklich auszahlt, kann bei jedem unterschiedlich sein.
Spenden | |
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Sparpotenzial | |
Schwierigkeit | |
Aufwand |
Sowohl Geldspenden als auch Sachspenden lassen sich als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Bei Sachspenden ist es wichtig, dass sie für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins oder der Organisation verwendet werden. Das ist zum Beispiel bei Futterspenden für ein Tierheim, einem gebrauchten Tischkicker für den Jugendtreff oder auch neuen Trikots für einen Sportverein der Fall. Zum Absetzen der Spende ist eine entsprechende Zuwendungsbestätigung des Empfängers notwendig.
Für Spenden gilt, dass pro Jahr maximal 20,00 % der jährlichen Einkünfte als Spenden über die Sonderausgaben abgesetzt werden können. Bei einer höheren Spendensumme wird der Überschuss ins nächste Steuerjahr übertragen. So können Sie etwas Gutes tun und gleichzeitig Steuern sparen.
Übrigens: Auch die Mitgliedsbeiträge für Vereine, zum Beispiel für den Fußballverein des Kindes, können als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden.
NV-Bescheinigung | |
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Sparpotenzial | |
Schwierigkeit | |
Aufwand |
In Deutschland sind Einkünfte für Singles unter 11.604 € und für gemeinsam Veranlagte unter 23.208 € pro Jahr steuerfrei (Stand: 2024). Mit diesem sogenannten Grundfreibetrag soll das Existenzminimum jedes deutschen Steuerzahlers gesichert sein. Wenn Ihre Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen und Sie durch Geldanlagen Ihr Gehalt aufstocken möchten, können Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung, oder kurz NV-Bescheinigung, beantragen und dadurch Ihre Steuern senken. Diese Bescheinigung ersetzt den Freistellungsauftrag, denn sie ermöglicht es, höhere Kapitalerträge als den Sparerpauschbetrag steuerfrei zu erzielen. Die NV-Bescheinigung stellt Sie von der Abgeltungssteuer vollständig frei. Voraussetzung: Ihre jährlichen Einkünfte inklusive Kapitalerträge bleiben unter dem Grundfreibetrag.
Wie kann ich Steuern sparen als Angestellter?
Arbeitnehmer können an mehreren Stellen Steuern sparen:
1. Arbeitszimmer
Wer ohne Alternative als Angestellter zu 100,00 % von Zuhause aus arbeitet, kann bis zu 1.250 € pro Jahr von der Steuer absetzen. Kosten für Miete, Nebenkosten, Internet oder Rundfunkgebühren können dabei geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Finanzamt Ihr Arbeitszimmer auch als solches anerkennt.
2. Homeoffice-Pauschale
Durch die Coronakrise wurde erstmalig für die Steuerjahre 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt. Auch im Jahr 2024 gilt die Pauschale weiterhin. So können Arbeitnehmer bis zu 1260 € pro Jahr von der Steuer absetzen. Dabei gilt eine Pauschale von 6 € pro Tag im Homeoffice, allerdings maximal 210 Tage pro Jahr – auch wenn mehr Tage von Zuhause aus gearbeitet wurden. Die Voraussetzung für die Pauschale ist jedoch, dass kein Arbeitszimmer und auch keine Fahrtkosten abgesetzt wurden. Zudem wird die Homeoffice-Pauschale auf die Werbungskostenpauschale angerechnet.
3. Arbeitsmittel
Neben einem Arbeitszimmer oder der Homeoffice-Pauschale können generelle Ausgaben für den Job von der Steuer abgesetzt werden und die Steuerlast senken. Dazu gehören Anschaffungen wie Stifte, Notizblöcke, Laptop, Maus, Tastatur und so weiter. Auch Arbeitskleidung kann von der Steuer abgesetzt werden. Diese Ausgaben sind Arbeitsmittel und zählen zu den Werbungskosten.
4. Umzugskostenpauschale
Ist aufgrund den Jobs ein Umzug notwendig, kann eine Umzugskostenpauschale bei der Steuer geltend gemacht werden. Seit April 2022 können bis zu 886 € von der Steuer abgesetzt werden. Für zusammen Veranlagte verdoppelt sich die Pauschale auf 1.772 €. Für jedes Kind erhöht sich die Pauschale um weitere 590 €.
5. Doppelte Haushaltsführung
Wer für seinen Job nicht umziehen möchte, dafür jedoch über eine Zweitwohnung am Ort der Arbeitsstelle verfügt, kann die Kosten dafür als Werbungskosten von der Steuer absetzen. In solch einem Fall spricht man von doppelter Haushaltsführung. Als Ausgaben können die wöchentliche Fahrt zum Erstwohnsitz sowie die tägliche Fahrt zur Arbeit abgesetzt werden. Auch Miete, Zweitwohnungssteuer, die Anschaffung von Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen, Rundfunkgebühren und die Umzugskosten plus Maklerprovision zählen zu den Ausgaben der doppelten Haushaltsführung.
6. Bewerbungskosten
Wer auf der Suche nach einem neuen Job ist, dafür Bewerbungen schreibt und Vorstellungsgespräche wahrnimmt, kann die Kosten dafür ebenfalls als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Zu den absetzbaren Kosten zählen unter anderem das Porto für die Bewerbungsunterlagen, die Anschaffung von Bewerbungsmappen, der Druck der Unterlagen, Bewerbungsfotos sowie Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen.
So können Sie Steuern sparen
Es gibt viele Möglichkeiten, mit denen Sie Steuern sparen können. Manche erfordern etwas mehr Zeitaufwand oder sind schwierig zu beantragen, dafür ist das Sparpotenzial recht hoch. Andere Optionen zum Einkommensteuer sparen sind wiederum schnell und einfach anzuwenden und können Ihnen helfen, Ihre Steuern zu optimieren. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie eine Steuererklärung an das Finanzamt abgeben. Ohne diese können Sie keine Steuern sparen.
Hinweis: Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.