Steuern
Die nachfolgenden Informationen gelten nur für natürliche Personen, die ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland steuerlich ansässig sind.
Alle Angaben können sich durch Änderungen in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.
Besteuerung von Zinseinkünften
Quellensteuersatz | 30 % |
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar | Nein, nicht anrechenbar |
Quellensteuersatz in Belgien reduzierbar | Ja, auf 0 % |
Zur Reduzierung notwendige Dokumente | Steuerliche Selbstauskunft |
Einzureichende Dokumente | Steuerliche Selbstauskunft CKV Steuerliche Selbstauskunft Aion |
CKV: Dokument ausschließlich im Original einreichen bei | Zinspilot Kundenservice 20671 Hamburg |
Aion SA/NV: Dokument einreichen | Steuerliche Selbstauskunft für Aion hochladen |
Einreichungsfrist | CKV - Spätestens 30 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage Aion SA/NV - Spätestens 10 Geschäftstage vor dem Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage. |
Gültigkeit Dokument | Unbeschränkt gültig Bei Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue Steuerliche Selbstauskunft im Original einzureichen. |
In Belgien wird auf Zinserträge eine Quellensteuer in Höhe von 30 % erhoben und durch den Anbieter zum Zeitpunkt der Zinszahlung abgeführt. Durch rechtzeitige Vorlage einer Steuerlichen Selbstauskunft kann die nationale Quellensteuer auf 0 % reduziert werden. Für CKV muss darüber hinaus eine gültige Personalausweiskopie vorliegen. Für Aion SA/NV müssen neben der Steuerlichen Selbstauskunft eine gültige Ausweiskopie und gültige Ausweisdaten hinterlegt sein. |
Allgemeines |
Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person. |
Deutsche Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der deutschen Anlagebank brutto an die ZINSPILOT-Servicebank ausgezahlt.
In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen Zinserträge eines in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anlegers grundsätzlich der Kapitalertragsteuer dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
Allgemeines
Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.
Estnische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der estnischen Anlagebank brutto an die ZINSPILOT-Servicebank ausgezahlt.
In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen Zinserträge eines in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anlegers grundsätzlich der Kapitalertragsteuer dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
Allgemeines
Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.
Französische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der französischen Anlagebank brutto an die ZINSPILOT-Servicebank ausgezahlt.
In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen Zinserträge eines in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anlegers grundsätzlich der Kapitalertragsteuer dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
Allgemeines
Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.
Quellensteuersatz | 15 % |
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar | Ja, 10 %-Punkte werden durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet |
Quellensteuersatz in Griechenland reduzierbar | Ja, auf 5 % |
Zur Reduzierung notwendige Dokumente | Aufgrund technischer und organisatorischer Gegebenheiten können weder Zinspilot noch die Banken Unterstützung zur Reduzierung der griechischen Quellensteuer anbieten. |
In Griechenland wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer i.H.v. derzeit 15 % erhoben. 10 %-Punkte werden automatisch durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet. 5 %-Punkte der griechischen Quellensteuer können in Deutschland weder auf die deutsche Einkommensteuer noch auf die Kapitalertragsteuer angerechnet, noch in irgendeiner Weise in Deutschland geltend gemacht werden. |
Allgemeines |
Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person. |
Britische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der britischen Anlagebank brutto an die ZINSPILOT-Servicebank ausgezahlt.
In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen Zinserträge eines in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anlegers grundsätzlich der Kapitalertragsteuer dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
Allgemeines
Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.
Italienische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der italienischen Anlagebank brutto an die ZINSPILOT-Servicebank ausgezahlt.
In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen Zinserträge eines in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anlegers grundsätzlich der Kapitalertragsteuer dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
Allgemeines
Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.
Besondere Anlagevoraussetzungen | Anlagevoraussetzung in Kroatien ist eine kroatische Steueridentifikationsnummer. Der kroatische Anbieter kann diese für den Anleger beantragen. Dafür benötigt der Anbieter eine Vollmacht des Anlegers, einen entsprechend ausgefüllten und unterzeichneten Antrag und gültige Personalausweiskopie. Weitere Informationen finden Sie hier |
Quellensteuersatz | 10 % |
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar | Nein |
Quellensteuersatz in Kroatien reduzierbar | Ja, auf 0 % |
Zur Reduzierung notwendige Dokumente | Steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung |
Einzureichende Dokumente | Ansässigkeitsbescheinigung Banka Kovanica Ansässigkeitsbescheinigung KentBank Weitere Informationen |
Dokument ausschließlich im Original einreichen bei | Zinspilot Kundenservice 20671 Hamburg |
Einreichungsfrist | Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage |
Gültigkeit Dokument | 365 Kalendertage ab Bestätigungsdatum durch das Wohnsitzfinanzamt des Anlegers Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen. |
In Kroatien wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer i.H.v. derzeit 10 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung auf 0 % reduziert werden. Die Ansässigkeitsbescheinigung ist vom Anleger unterschrieben und durch sein Finanzamt bestätigt im Original fristgerecht beim ZINSPILOT-Anlegerservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Kroatien der volle Quellensteuersatz erhoben. |
Quellensteuererstattung | |
Quellensteuersatz in Kroatien erstattbar | 10 % seit 01.01.2021 (bis 31.12.2020: 12 %) |
Zur Erstattung notwendige Dokumente | Erstattungsantrag |
Einzureichendes Dokument | |
Dokument ausschließlich im Original einreichen bei | Deposit Solutions GmbH c/o ZINSPILOT Kundenservice Drehbahn 7-11 20354 Hamburg |
Einreichungsfrist | Erstattungsantrag spätestens 10 Geschäftstage vor Ende des 3. Kalenderjahres beginnend mit dem Datum des Steuerabzugs einreichen |
Ohne Vorliegen einer gültigen Ansässigkeitsbescheinigung wird in Kroatien die nationale Quellensteuer abgeführt. Eine Anrechnung auf die deutsche Kapitalertragsteuer ist nicht möglich. Eine Quellensteuererstattung ist jedoch auf Antrag durch die kroatische Bank möglich. Der Erstattungsbetrag kann durch den Wechselkurs beeinflusst werden, da die Berechnung der Erstattung zunächst in kroatischen Kuna (HRK) erfolgt. |
Allgemeines |
Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person. |
Quellensteuersatz | 20 % |
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar | Ja, 10 %-Punkte werden durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, sofern dieser abgeführt wird |
Quellensteuersatz in Lettland reduzierbar | Ja, auf 10 % |
Zur Reduzierung notwendige Dokumente | Steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung |
Einzureichende Dokumente | Ansässigkeitsbescheinigung Baltic International Bank Weitere Informationen finden Sie hier. |
Dokument ausschließlich im Original einreichen bei | Zinspilot Kundenservice 20671 Hamburg |
Einreichungsfrist | Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage |
Gültigkeit Dokument | 365 Kalendertage ab Bestätigungsdatum durch das Wohnsitzfinanzamt des Anlegers Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen. |
In Lettland wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer i.H.v. derzeit 20 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden. Diese ist vom Anleger unterschrieben und durch sein Finanzamt bestätigt im Original fristgerecht beim ZINSPILOT-Anlegerservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung können durch die Servicebank 10 %-Punkte der lettischen Quellensteuer auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden. |
Quellensteuererstattung | |
Quellensteuersatz in Lettland erstattbar | 10 % |
Zur Erstattung notwendige Dokumente | Erstattungsantrag |
Einzureichendes Dokument | Erstattungsantrag Baltic International Bank |
Dokument ausschließlich im Original einreichen bei | State Revenue Services of the Republic Latvia Weitere Informationen finden Sie hier. |
Einreichungsfrist | Innerhalb von 3 Jahren beginnend mit dem Datum des Steuerabzugs |
Ohne Vorliegen einer gültigen Ansässigkeitsbescheinigung wird in Lettland die nationale Quellensteuer in Höhe von 20 % abgeführt. 10 %-Punkte der lettischen Quellensteuer können durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden. Die verbleibenden 10 %-Punkte können auf Antrag des Kunden in Lettland erstattet werden. |
Allgemeines |
Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person. |
Quellensteuersatz | 15 % |
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar | Ja, 10 %-Punkte werden durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet |
Quellensteuersatz in Litauen reduzierbar | Ja, auf 5 % |
Zur Reduzierung notwendige Dokumente | Aufgrund technischer und organisatorischer Gegebenheiten können weder Zinspilot noch die Banken Unterstützung zur Reduzierung der litauischen Quellensteuer anbieten. |
In Litauen wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer i.H.v. derzeit 15 % erhoben. 10 %-Punkte werden automatisch durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet. 5 %-Punkte der litauischen Quellensteuer können in Deutschland weder auf die deutsche Einkommensteuer noch auf die Kapitalertragsteuer angerechnet, noch in irgendeiner Weise in Deutschland geltend gemacht werden. |
Allgemeines |
Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person. |
Liechtensteinische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der liechtensteinischen Anlagebank brutto an die ZINSPILOT-Servicebank ausgezahlt.
In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen Zinserträge eines in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anlegers grundsätzlich der Kapitalertragsteuer dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
Allgemeines
Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.
Maltesische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der maltesischen Anlagebank brutto an die ZINSPILOT-Servicebank ausgezahlt.
In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen Zinserträge eines in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anlegers grundsätzlich der Kapitalertragsteuer dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
Allgemeines
Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.
Quellensteuersatz | 25 % |
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar | Nein |
Quellensteuersatz in Österreich reduzierbar | Ja, auf 0 % |
Zur Reduzierung notwendige Dokumente | Steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung |
Einzureichende Dokumente | Ansässigkeitsbescheinigung Austrian Anadi Bank Ansässigkeitsbescheinigung Banco do Brasil Ansässigkeitsbescheinigung Wiener Privatbank Weitere Informationen Bundeszentralamt für Steuern |
Dokument ausschließlich im Original einreichen bei | Zinspilot Kundenservice 20671 Hamburg |
Einreichungsfrist | Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin. |
Gültigkeit Dokument | Ab dem Datum der Bestätigung durch das Wohnsitzfinanzamt für die darauffolgenden 60 Monate. Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen. |
In Österreich wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer (Abzugssteuer) i.H.v. derzeit 25 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden. Diese ist vom Anleger unterschrieben und durch sein Finanzamt bestätigt im Original fristgerecht beim ZINSPILOT-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Österreich der volle Quellensteuersatz erhoben. |
Quellensteueranrechnung – Abweichende Regelung bei Austrian Anadi Bank AG | |
Die Austrian Anadi Bank führt am Zinszahlungstermin grundsätzlich die Österreichische Quellensteuer i.H.v. derzeit 25 % ab. Bei Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung bis spätestens 10 Geschäftstage vor Ablauf des Kalenderjahres der Zinszahlung wird die Austrian Anadi Bank die einbehaltene österreichische Quellensteuer jedoch dem Referenzkonto gutschreiben. Das Auskehren erfolgt zum jeweils darauffolgenden Quartal. | |
Einzureichende Dokumente | Ansässigkeitsbescheinigung Austrian Anadi Bank |
Dokument ausschließlich im Original einreichen bei | Zinspilot Kundenservice |
Quellensteueranrechnung – EU-Zinssteuer |
Sofern die Anlage bereits vor dem 1.1.2017 abgeschlossenen wurde, führt die Anadi Bank für den Zeitraum zwischen Anlagestart und dem 31.12.2016 die EU-Zinssteuer in Höhe von 35 % auf den kalkulatorisch in dieser Zeit angefallenen Zins ab. Die EU-Zinssteuer wird durch die Servicebank steuerlich hinsichtlich des Einbehalts von deutscher Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag oder ggf. Kirchensteuer nicht berücksichtigt. Eine Anrechnung oder ggf. Erstattung erfolgt im Rahmen der persönlichen Steuererklärung des Anlegers. |
Quellensteuererstattung | |
Quellensteuersatz in Österreich erstattbar | 25 % |
Zur Erstattung notwendige Dokumente | Erstattungsantrag |
Einzureichendes Dokument | Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer |
Dokument ausschließlich im Original einreichen bei | Schicken Sie die Unterlagen zusammen mit Ihrer Ansässigkeitsbescheinigung an: |
Einreichungsfrist | Erstattungsantrag nach Ende des Kalenderjahres der Zinszahlung innerhalb von 5 Kalenderjahren einreichen |
Ohne Vorliegen einer gültigen Ansässigkeitsbescheinigung wird in Österreich die nationale Quellensteuer (Abzugssteuer) in Höhe von 25 % erhoben. Eine Anrechnung auf die deutsche Kapitalertragsteuer ist nicht möglich. Eine Erstattung kann der Anleger ausschließlich bei der österreichischen Steuerverwaltung beantragen. Weitere Informationen zur Erstattung der österreichischen Abzugssteuer finden Sie ebenfalls unter dem nachfolgenden Link. |
Allgemeines |
Weitere Informationen zur Besteuerung und zum Einreichen von Freistellungsaufträgen oder NV-Bescheinigungen finden Sie unter Freistellungsauftrag. Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person. |
Quellensteuersatz | 28% |
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar | Ja, 15%-Punkte werden durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet |
Quellensteuersatz in Portugal reduzierbar | Ja, auf 15% |
Zur Reduzierung notwendige Dokumente | Steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung |
Einzureichende Dokumente | Ansässigkeitsbescheinigung Banco Finantia Weitere Informationen Bundeszentralamt für Steuern |
Dokument ausschließlich im Original einreichen bei | Zinspilot Kundenservice |
Einreichungsfrist | Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage |
Gültigkeit Dokument | Ab dem Datum der Bestätigung durch das Wohnsitzfinanzamt für die darauffolgenden 12 Monate Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen. |
In Portugal wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer i.H.v. derzeit 28% erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden. Diese ist vom Anleger unterschrieben und durch sein Finanzamt bestätigt im Original fristgerecht beim ZINSPILOT-Anlegerservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Portugal der volle Quellensteuersatz erhoben. |
Quellensteuererstattung | |
Quellensteuersatz in Portugal erstattbar | 13% |
Zur Erstattung notwendige Dokumente | Erstattungsantrag |
Einzureichendes Dokument | Hierfür benötigte Formulare stellen das Bundeszentralamt für Steuern oder die portugiesische Steuerbehörde zur Verfügung. Fragen zu den Formularen richten Sie bitte direkt an die ausländischen Behörden. |
Dokument ausschließlich im Original einreichen bei | DSRI - Direção de Serviços de Relações Internacionais |
Einreichungsfrist | 10 Geschäftstage vor Ende des 2. Kalenderjahres nach dem Kalenderjahr der Zinszahlung |
Ohne Vorliegen einer gültigen Ansässigkeitsbescheinigung wird in Portugal die nationale Quellensteuer in Höhe von 28% abgeführt. 15%-Punkte der portugiesischen Quellensteuer werden durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet. Die verbleibenden 13%-Punkte können auf Antrag des Kunden in Portugal erstattet werden. |
Allgemeines |
Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person. |
Quellensteuersatz | 10 % |
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar | Nein |
Quellensteuersatz in Rumänien reduzierbar | Ja, auf 0 % |
Zur Reduzierung notwendige Dokumente | Steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung |
Einzureichende Dokumente | Ansässigkeitsbescheinigung Alpha Bank Weitere Informationen finden Sie hier. |
Dokument ausschließlich im Original einreichen bei | Zinspilot Kundenservice 20671 Hamburg |
Einreichungsfrist | Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage |
Gültigkeit Dokument | Für das Ausstellungsjahr und die ersten 60 Tage des Folgejahres Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen. |
In Rumänien wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer i.H.v. derzeit 10 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden. Diese ist vom Anleger unterschrieben und durch sein Finanzamt bestätigt im Original fristgerecht beim ZINSPILOT-Anlegerservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Rumänien der volle Quellensteuersatz erhoben. |
Quellensteuererstattung | |
Quellensteuersatz in Rumänien erstattbar | 10 % seit 01.01.2021 (bis 31.12.2020: 16 %) |
Zur Erstattung notwendige Dokumente | Erstattungsantrag |
Einzureichendes Dokument | Erstattungsantrag für Alpha Bank Weitere Informationen finden Sie hier. |
Dokument ausschließlich im Original einreichen bei | Deposit Solutions GmbH |
Einreichungsfrist | Erstattungsantrag spätestens 10 Geschäftstage vor Ende des 5. Kalenderjahres, frühestens nach dem Ende des Kalenderjahres des Steuerabzugs möglich |
Ohne Vorliegen einer gültigen Ansässigkeitsbescheinigung wird in Rumänien die nationale Quellensteuer abgeführt. Eine Anrechnung auf die deutsche Kapitalertragsteuer ist nicht möglich. Eine Quellensteuererstattung ist jedoch auf Antrag durch die rumänische Bank möglich. Der Erstattungsbetrag kann durch den Wechselkurs beeinflusst werden, da die Berechnung der Erstattung zunächst in rumänischer Währung (RON) erfolgt. |
Allgemeines |
Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person. |
Schwedische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der schwedischen Anlagebank brutto an die ZINSPILOT-Servicebank ausgezahlt.
In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen Zinserträge eines in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anlegers grundsätzlich der Kapitalertragsteuer dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
Allgemeines
Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.
Quellensteuersatz | 19 % |
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar | Nein, nicht anrechenbar |
Quellensteuersatz in der Slowakei reduzierbar | Ja, auf 0 % |
Zur Reduzierung notwendige Dokumente | Steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung |
Einzureichende Dokumente | |
Dokument ausschließlich im Original einreichen bei | Zinspilot Kundenservice 20671 Hamburg |
Einreichungsfrist | Nach erfolgter Anlage spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin |
Gültigkeit Dokument | Unbeschränkt gültig
|
In der Slowakei wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer i.H.v. derzeit 19% erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden. Diese ist vom Anleger unterschrieben und durch sein Finanzamt bestätigt im Original fristgerecht beim ZINSPILOT-Anlegerservice einzureichen. |
Allgemeines |
Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person. |
Freistellungsauftrag / Nichtveranlagungsbescheinigung
Aktueller Hinweis:
Die Bearbeitung von Freistellungsaufträgen nimmt aktuell mehr Zeit in Anspruch, da eine erhöhte Anzahl von Anträgen unsere Servicebank erreicht.
Bitte sehen Sie von Anfragen hinsichtlich des eingegangenen Freistellungsauftrags ab.
Unser Versprechen an Sie: Sobald Ihr Freistellungsauftrag hinterlegt wurde, werden alle bis dahin abgeführten Steuern automatisch am Monatsende auf Ihr Referenzkonto erstattet.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Für Anlagen, die über den ZINSPILOT-Anlegerservice getätigt werden und für die Zinsen ab dem 01.01.2018 fällig werden, kann ein Freistellungsauftrag bei der ZINSPILOT-Servicebank erteilt werden. Die Servicebanken sind die Sutor Bank oder die flatex Bank AG, die das ZINSPILOT-Einzahlungskonto des Anlegers führen. Wird ein Freistellungsauftrag bei der Servicebank eingereicht, gilt dieser für alle Kapitalerträge, die bei unterschiedlichen Anlagebanken durch die Anlage über den ZINSPILOT-Anlegerservice erzielt werden.
Durch die Erteilung eines Freistellungsauftrags können Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerfreibetrags von der Besteuerung befreit werden. Der Sparerfreibetrag beträgt 801 Euro und 1602 Euro für zusammen veranlagte Ehepartner. Kapitalerträge (z.B. Zinsen auf ein Fest- oder Tagesgeld), die über den Sparerfreibetrag hinaus anfallen, unterliegen der regulären Besteuerung für Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
Bitte beachten Sie, dass im Ausland erwirtschaftete Kapitalerträge, gegebenenfalls einer Quellensteuer im jeweiligen Land unterliegen. Die Servicebank prüft, ob diese Quellensteuern im Rahmen des Steuereinbehalts durch die Servicebank in Deutschland anrechenbar sind. In manchen Fällen kann durch das Einreichen einer Ansässigkeitsbescheinigung, der Einbehalt von Quellensteuern verhindert bzw. die Quellensteuer reduziert werden.
Wie kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen / ändern / löschen?
Einen Freistellungsauftrag für Anlagen, welche Sie über ZINSPILOT getätigt haben, stellen Sie bitte ausschließlich bei der ZINSPILOT-Servicebank, mit der Sie die Kontoführungs- und Geschäftsbesorgungsvereinbarung bzw. die Nutzungs- und Treuhandvereinbarung geschlossen haben. Die ZINSPILOT-Servicebanken sind die Max Heinr. Sutor oHG oder die flatex Bank AG. Weitere Hinweise zum Einreichen eines Freistellungsauftrages und die entsprechende Empfängeradresse des Freistellungsauftrages entnehmen Sie bitte den nachstehenden Informationen. Bitte beachten Sie bei der Anlage eines Freistellungsauftrags, dass zwingend Ihre elfstellige Steueridentifikationsnummer im Freistellungsauftrag eingetragen sein muss.
Ihr Freistellungsauftrag bei der Max Heinr. Sutor oHG
Zur Erteilung, Änderung oder Löschung eines Freistellungsauftrags bei der Sutor Bank rufen Sie bitte das Formular zum Freistellungsauftrag für die Sutor Bank auf und folgen dort den Hinweisen zum Ausfüllen des Freistellungsauftrags.
Anschließend senden Sie den Freistellungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post an die Max Heinr. Sutor oHG, Postfach 11 33 37, 20433 Hamburg.
Gerne können Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Freistellungsauftrag auch per Fax 040 80 80 13 19 oder per E-Mail an [email protected] einsenden.
Informationen über Ihren bei der Sutor Bank hinterlegten Freistellungsauftrag erhalten Sie im geschützten Bereich auf der ZINSPILOT-Website in Ihrem Profil.
Ihr Freistellungsauftrag bei flatex
Zur Erteilung Ihres Freistellungsauftrags loggen Sie sich bitte in Ihren geschlossenen Kundenbereich, in der flatex WebFiliale ein. Klicken Sie in der flatex WebFiliale auf den Reiter „Service“ und wählen dort „Freistellungsauftrag“. Anschließend können Sie einen neuen Freistellungsauftrag erfassen. Sollten Sie mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner steuerlich gemeinsam veranlagt sein, hinterlegen Sie in der flatex WebFiliale bitte auch die Daten Ihres Partners. Überprüfen Sie auch die Aktualität Ihrer Anschrift sowie Ihre Kontaktdaten.
Sie können einen Freistellungsauftrag in Ihrer flatex WebFiliale erfassen bzw. einen bereits bestehenden Auftrag ändern. Bitte beachten Sie, dass die Angaben im Antrag (ledig oder verheiratet) mit den bei flatex angegeben Stammdaten übereinstimmen müssen. Sollten sich Ihre Stammdaten durch Heirat, Scheidung o. ä. geändert haben, so teilen Sie flatex diese Änderung bitte vorab mittels Formular "Änderung von Kundenstammdaten" mit. Erst nach Eingabe Ihres neuen Steuerstatus können Sie Ihren Freistellungsauftrag online ändern.
Ein Freistellungsauftrag kann auch per Post an die flatex Bank AG, Magazinstr. 2, 08056 Zwickau gesendet werden.
Wozu dient eine NV-Bescheinigung?
Wenn zu erwarten ist, dass Ihre Einkünfte des gesamten Jahres unter dem Grundfreibetrag liegen werden – 9.168 Euro für Ledige und 18.336 Euro für Verheiratete (Stand 2019) – und dadurch nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, können Sie durch eine NV-Bescheinigung verhindern, dass Kapitalerträge, die über den Sparerfreibetrag hinausgehen, mit Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer besteuert werden.
Wie kann ich eine NV-Bescheinigung einreichen?
Einen Auftrag auf Ausstellung einer NV-Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt - entweder direkt in der Dienststelle oder auf der jeweiligen Internetseite. Nachdem Sie alle benötigten Informationen im Formular angegeben haben, prüft das Finanzamt die Angaben und entscheidet entsprechend, ob eine NV-Bescheinigung ausgestellt werden kann. Die NV-Bescheinigung senden Sie bitte im Original direkt an die jeweilige ZINSPILOT-Servicebank:
- Sutor Bank: Max Heinr. Sutor oHG Herrmannstr. 46, 20095 Hamburg
- Flatex: flatex Bank AG, Magazinstr. 2, 08056 Zwickau.
Bitte beachten Sie, dass die NV-Bescheinigung bei der Bank verbleibt und nicht zurückgesandt wird.
Meine Daten / Steuermitteilung
Ja, die Daten liegen in sicheren Rechenzentren auf deutschen Servern. Es ist über ein „Need-to-know“-Konzept sichergestellt, dass nur die Mitarbeiter, die tatsächlich damit arbeiten müssen, Zugriff auf Ihre Stamm- und Anlagedaten haben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Auf ZINSPILOT haben Sie jederzeit den vollen Überblick und Zugriff auf alle Ihre Anlagen. Steuerbescheinigungen werden grundsätzlich durch die ZINSPILOT-Servicebank bereitgestellt. Dies erfolgt in der Regel innerhalb des ersten Quartals des Folgejahres. Anleger mit einem ZINSPILOT Konto bei der Sutor Bank erhalten die Steuerbescheinigung über das Anlage-Cockpit im Bereich „Archiv & Dokumente“, Anleger mit einem ZINSPILOT Konto bei der flatex Bank AG erhalten die Steuerbescheinigung direkt von der flatex Bank AG.
Steuerbescheinigung - Alle detaillierte Informationen finden Sie hier.
Die Hinterlegung einer Ausweiskopie bei ZINSPILOT ist nur in seltenen Fällen erforderlich. Weitere Informationen zum Thema Personalausweiskopie finden Sie hier.