Steuern

Die nachfolgenden Informationen gelten nur für natürliche Personen, die ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland steuerlich ansässig sind.

Alle Angaben können sich durch Änderungen in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des/der Anleger/in. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines/einer Steuerberater/in oder einer anderen gemäß §2 ff. StBerG befähigten Person.

Wir empfehlen Ihnen zur korrekten Darstellung der Dokumente, die Verwendung einer aktuellen Version Ihres Browsers (z.B.: Google Chrome Browser). Bei der Verwendung einer älteren oder gar veralteten Version, kann es zu Darstellungsschwierigkeiten kommen.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Einreichung einer neuen Ansässigkeitsbescheinigung immer die aktuellste Version verwenden. Um eventuelle Ablehnungen vorzubeugen, nutzen Sie bitte, ausschließlich die neuen/gültigen Ansässigkeitsbescheinigungen. Diese werden wir Ihnen ab Januar 2025 wie gewohnt zur Verfügung stellen.

Besteuerung von Zinseinkünften

Deutsche Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der deutschen Anlagebank brutto an die ZINSPILOT-Servicebank ausgezahlt.

Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.

Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.

Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.

Französische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der französischen Anlagebank brutto an die ZINSPILOT-Servicebank ausgezahlt.

Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.

Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.

Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.

In Kroatien wird ab dem 1.1.2024 auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 12% erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung auf 0 % reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim ZINSPILOT-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Kroatien der volle Quellensteuersatz erhoben.

Weitere Informationen

Quellensteuersatz12 %
Quellensteuersatz in Kroatien reduzierbarJa, auf 0 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbarNein
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung notwendige Dokumente

Ansässigkeitsbescheinigung Banka Kovanica

Einsendeadresse
(Dokument ausschließlich im Original einreichen)
Zinspilot Kundenservice
20671 Hamburg
EinreichungsfristSpätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage
Gültigkeit Dokument

365 Kalendertage ab Bestätigungsdatum durch das Wohnsitzfinanzamt der Anleger/innen

Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.

In Lettland wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von 25,5 % ab dem 1.1.2025 erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim ZINSPILOT-Kundenservice einzureichen.

Ohne Vorliegen einer gültigen Ansässigkeitsbescheinigung wird in Lettland die nationale Quellensteuer in Höhe von 25,5 % abgeführt. 10 %-Punkte der lettischen Quellensteuer können durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer, sofern dies abgeführt wird, angerechnet werden. 

Weitere Informationen

Quellensteuersatz25,5 %
Quellensteuersatz in Lettland reduzierbarJa, auf 10 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbarJa, 10 %-Punkte werden durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, sofern diese abgeführt wird.
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer

Ansässigkeitsbescheinigung Rietumu Bank

Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen)Zinspilot Kundenservice
20671 Hamburg
EinreichungsfristSpätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage
Gültigkeit des Dokuments

365 Kalendertage ab Bestätigungsdatum durch das Wohnsitzfinanzamt der Anleger/innen

Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.

 

Freistellungsauftrag / Nichtveranlagungsbescheinigung

Was ist ein Freistellungsauftrag?
Für Zinsertrage, die Sie über den ZINSPILOT-Anlegerservice erhalten, kann ein Freistellungsauftrag bei der Sutor Bank erteilt werden. Durch die Erteilung eines Freistellungsauftrags können Kapitalertrage bis zur Höhe des Sparerfreibetrags von der Besteuerung befreit werden. Der Sparerfreibetrag beträgt 1.000 € beziehungsweise 2.000 € (Stand: 2025) für zusammen veranlagte Eheleute beziehungsweise Lebenspartner. Kapitalerträge (zum Beispiel Zinsen auf ein Fest- oder Tagesgeld), die über den Sparerfreibetrag hinaus anfallen, unterliegen der regulären Besteuerung für Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). 

Einzelne Banken im europäischen Ausland erheben zusätzlich eine nationale Quellensteuer, hier erfolgt keine Minderung durch einen Freistellungsauftrag bei der Sutor Bank, dieser bezieht sich ausschließlich auf den deutschen Steuerabzug. Die Servicebank prüft, ob diese Quellensteuern im Rahmen des Steuereinbehalts durch die Servicebank in Deutschland anrechenbar sind. In manchen Fällen kann durch das Einreichen einer Ansässigkeitsbescheinigung, der Einbehalt von Quellensteuern verhindert bzw. die Quellensteuer reduziert werden.

Unser Tipp für Sie:
In unserem Steuerbereich haben Sie die Möglichkeit, jederzeit die genaue steuerliche Behandlung der von Ihnen gewünschten Anlagebank einzusehen.

Wie kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen, ändern oder löschen?
Dazu nutzen Sie einfach das Formular (im Formularcenter) zum Freistellungsauftrag. Dieses beinhaltet eine Ausfüllhilfe, damit stellen Sie eine korrekte Befüllung sicher. Das vollständig ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Dokument senden Sie per Post, Fax oder E-Mail direkt an die Sutor Bank. 

Sutor Bank GmbH
Postfach 11 33 37
20433 Hamburg
Fax 040 – 80 80 13 19
E-Mail [email protected]

Nach Eingang des Formulars wird diese Änderung schnellstmöglich für sie vorgenommen. Sie erhalten hierüber keine weitere Benachrichtigung. Nach erfolgreicher Bearbeitung können Sie die Informationen über Ihren bei der Sutor Bank hinterlegten Freistellungsauftrag mit folgenden Schritten einsehen:

1.    Klicken Sie nach dem Login auf www.zinspilot.de oben rechts auf Ihren Namen 
2.    Sie gelangen dann in Ihr Profil, folgen Sie dieser Seite bis zu der Überschrift „Mein Freistellungsauftrag / NV Bescheinigung"

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)?
Geringverdienende haben mit Hilfe einer sogenannten Nichtveranlagungsbescheinigung, oder kurz NV-Bescheinigung die Möglichkeit, sich auch über den Sparer-Pauschbetrag von der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge befreien zu lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich Ihr Einkommen inklusive Kapitalerträge unter dem Grundfreibetrag befindet.

Jedes Jahr passt das Bundesfinanzministerium den Grundfreibetrag an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten an. Für das Jahr 2025 liegt er bei 12.096 € für Ledige und 24.192 € für gemeinsam Veranlagte (Stand: Januar 2025). Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dieser Grenze liegt, fällt keine Einkommensteuer an. Einzelne Banken im europäischen Ausland erheben zusätzlich eine nationale Quellensteuer, hier erfolgt keine Minderung durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei der Sutor Bank, diese bezieht sich ausschließlich auf den deutschen Steuerabzug. 

Unser Tipp für Sie:
In unserem Steuerbereich haben Sie die Möglichkeit, jederzeit die genaue steuerliche Behandlung der von Ihnen gewünschten Anlagebank einzusehen.

Wie kann ich eine NV-Bescheinigung beantragen? 
Den "Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung für natürliche Personen" erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrem zuständigen Finanzamt - entweder direkt in der Dienststelle oder auf der jeweiligen Internetseite. Nachdem Sie alle benötigten Informationen im Formular angegeben haben, prüft das Finanzamt die Angaben und entscheidet entsprechend, ob eine NV-Bescheinigung ausgestellt werden kann. Die Bescheinigung wird für eine maximale Geltungsdauer von drei Jahren und nur unter dem Vorbehalt des Widerrufes ausgestellt. 

Wie kann ich eine NV-Bescheinigung einreichen?
Die NV-Bescheinigung senden Sie bitte im Original direkt an folgende Adresse: 

Sutor Bank GmbH
Postfach 11 33 37
20433 Hamburg

Bitte beachten Sie, dass die NV-Bescheinigung bei der Bank verbleibt, es erfolgt keine Rücksendung. Es besteht für Sie jedoch die Möglichkeit, bei Ihrem Finanzamt mehrere Originale anzufordern. 
Nach Eingang der Bescheinigung wird diese schnellstmöglich für Sie hinterlegt. Sie erhalten hierüber keine weitere Benachrichtigung. Dieses können Sie im Anschluss mit folgenden Schritten nachvollziehen:

1.    Klicken Sie nach dem Login auf www.zinspilot.de oben rechts auf Ihren Namen 
2.    Sie gelangen dann in Ihr Profil, folgen Sie dieser Seite bis zu der Überschrift „Mein Freistellungsauftrag / NV Bescheinigung“

Meine Daten / Steuerbescheinigung

Ja, die Daten liegen in sicheren Rechenzentren auf deutschen Servern. Es ist über ein „Need-to-know“-Konzept sichergestellt, dass ausschließlich die Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen auf Ihre Stamm- und Anlagedaten Zugriff haben, für die dieses aufgrund Ihrer Aufgaben unbedingt erforderlich ist.

Auf ZINSPILOT haben Sie jederzeit den vollen Überblick und Zugriff auf alle Ihre Anlagen. Steuerbescheinigungen werden grundsätzlich durch die ZINSPILOT-Servicebank bereitgestellt. Dies erfolgt Anfang des 2. Quartals des Folgejahres. Die Steuerbescheinigung können Sie nach Veröffentlichung jederzeit im Anlage-Cockpit im Bereich „Archiv & Dokumente“ einsehen und herunterladen. Die Steuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2024 wird Ihnen kostenlos und postalisch zugestellt. 

Steuerbescheinigung  - Alle detaillierte Informationen finden Sie hier.