Steuern

Die nachfolgenden Informationen gelten nur für natürliche Personen, die ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland steuerlich ansässig sind.

Alle Angaben können sich durch Änderungen in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des/der Anleger/in. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines/einer Steuerberater/in oder einer anderen gemäß §2 ff. StBerG befähigten Person.

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Bitte beachten Sie, dass Sie für die Einreichung einer neuen Ansässigkeitsbescheinigung immer die aktuellste Version verwenden. Um eventuelle Ablehnungen vorzubeugen, nutzen Sie bitte, ausschließlich die neuen/gültigen Ansässigkeitsbescheinigungen. Diese werden wir Ihnen ab dem 29.12.2023 wie gewohnt zur Verfügung stellen.

Besteuerung von Zinseinkünften

In Belgien wird auf Zinserträge eine Quellensteuer in Höhe von 30 % erhoben und durch den Anbieter zum Zeitpunkt der Zinszahlung abgeführt. Durch rechtzeitige Vorlage einer Steuerlichen Selbstauskunft kann die nationale Quellensteuer auf 0 % reduziert werden.

Weitere Informationen

Quellensteuersatz30 %
Quellensteuersatz in Belgien reduzierbarJa, auf 0 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbarNein, nicht anrechenbar
Hinweise zur CKV Bank
BesonderheitZum Zeitpunkt der Einreichung der Steuerlichen Selbstauskunft, sowie zur Zinsauszahlung ist es zwingend erforderlich bei der CKV Bank eine gültige Personalausweiskopie (inklusive Adressangabe) vorzulegen.
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der QuellensteuerSteuerliche Selbstauskunft CKV
Einsendeadresse
(Dokument ausschließlich im Original einreichen)
Zinspilot Kundenservice
20671 Hamburg

Einreichungsfrist

Spätestens 30 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage

Gültigkeit Dokument

Unbeschränkt gültig

Bei Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue Steuerliche Selbstauskunft im Original einzureichen.

Hinweise zur Aion SA/NV
Besonderheit

Zum Zeitpunkt der Einreichung der Steuerlichen Selbstauskunft, sowie zur Zinsauszahlung bei der AION Bank ist es zwingend erforderlich eine gültige Ausweiskopie (Personalausweis oder Reisepass) und zugehörige Ausweisdaten vorzulegen.
Die Steuerliche Selbstauskunft ist für 365 Kalendertage ab Unterzeichnungsdatum gültig.

Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der QuellensteuerSteuerliche Selbstauskunft Aion
EinsendeadresseSteuerliche Selbstauskunft für Aion hochladen

Einreichungsfrist

Spätestens 10 Geschäftstage vor dem Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage.

Gültigkeit Dokument

Die Steuerliche Selbstauskunft ist für 365 Kalendertage ab Unterzeichnungsdatum gültig.
Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderungen ist die Steuerliche Selbstauskunft erneut einzureichen.

Deutsche Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der deutschen Anlagebank brutto an die ZINSPILOT-Servicebank ausgezahlt.

Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.

Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.

Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.

Estnische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der estnischen Anlagebank brutto an die ZINSPILOT-Servicebank ausgezahlt.

Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.

Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.

Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.

Französische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der französischen Anlagebank brutto an die ZINSPILOT-Servicebank ausgezahlt.

Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.

Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.

Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.

In Griechenland wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 15 % erhoben. 10 %-Punkte werden davon automatisch durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, sofern diese abgeführt wird.

Aufgrund technischer und organisatorischer Gegebenheiten können weder Zinspilot noch die Banken Unterstützung zur weiteren Reduzierung der griechischen Quellensteuer anbieten.

Insofern ist die Anrechnung der noch verbleibenden 5 %-Punkte der griechischen Quellensteuer derzeit ausgeschlossen.

Weitere Informationen

Quellensteuersatz15 %
Quellensteuersatz in Griechenland reduzierbarNein
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbarJa, 10 %-Punkte werden durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, sofern diese abgeführt wird.

 

Italienische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der italienischen Anlagebank brutto an die ZINSPILOT-Servicebank ausgezahlt.

Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.

Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.

Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.

In Kroatien wird ab dem 1.1.2024 auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 12% erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung auf 0 % reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim ZINSPILOT-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Kroatien der volle Quellensteuersatz erhoben.

Weitere Informationen

Quellensteuersatz12 %
Quellensteuersatz in Kroatien reduzierbarJa, auf 0 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbarNein
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung notwendige Dokumente

Ansässigkeitsbescheinigung KentBank

Ansässigkeitsbescheinigung Banka Kovanica

Einsendeadresse
(Dokument ausschließlich im Original einreichen)
Zinspilot Kundenservice
20671 Hamburg
EinreichungsfristSpätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage
Gültigkeit Dokument

365 Kalendertage ab Bestätigungsdatum durch das Wohnsitzfinanzamt der Anleger/innen

Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.

In Lettland wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 20 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim ZINSPILOT-Kundenservice einzureichen.

Ohne Vorliegen einer gültigen Ansässigkeitsbescheinigung wird in Lettland die nationale Quellensteuer in Höhe von 20 % abgeführt. 10 %-Punkte der lettischen Quellensteuer können durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer, sofern dies abgeführt wird, angerechnet werden. 

Weitere Informationen

Quellensteuersatz20 %
Quellensteuersatz in Lettland reduzierbarJa, auf 10 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbarJa, 10 %-Punkte werden durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, sofern diese abgeführt wird.
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer

Ansässigkeitsbescheinigung BluOr Bank AS
Ansässigkeitsbescheinigung CBL Bank - Citadele Bank
Ansässigkeitsbescheinigung Expobank
Ansässigkeitsbescheinigung RIB Bank
Ansässigkeitsbescheinigung Rietumu Bank
Ansässigkeitsbescheinigung Signet Bank

Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen)Zinspilot Kundenservice
20671 Hamburg
EinreichungsfristSpätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage
Gültigkeit des Dokuments

365 Kalendertage ab Bestätigungsdatum durch das Wohnsitzfinanzamt der Anleger/innen

Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.

 

In Litauen wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 15 % erhoben. Bei der SME Bank kann die Quellensteuer auf 10 % gesenkt werden. Zur Reduzierung der Quellensteuer wird die steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung und das FR0021, (DAS-1) Formular benötigt. Bei der European Merchant Bank ist eine Reduzierung der litauischen Quellensteuer derzeit ausgeschlossen.

10 %-Punkte der litauischen Quellensteuer sind auf die deutsche Kapitalertragssteuer, sofern dies abgeführt wird, anrechenbar. Wird von der Servicebank (Sutor Bank) Kapitalertragssteuer einbehalten, erfolgt die Anrechnung automatisch bei der Auszahlung an die Anleger/innen.

Weitere Informationen

Quellensteuersatz15 %
Quellensteuersatz in Litauen reduzierbarJa, auf 10 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar

Ja, 10 %-Punkte der litauischen Quellensteuer sind auf die deutsche Kapitalertragssteuer anrechenbar. Wird von der Servicebank Kapitalertragssteuer einbehalten, erfolgt die Anrechnung automatisch.

5 %-Punkte der litauischen Quellensteuer können in Deutschland in keiner Weise angerechnet, oder in Litauen reduziert werden.

Informationen zur European Merchant Bank

Aufgrund technischer und organisatorischer Gegebenheiten kann die European Merchant Bank keine Unterstützung zur Reduzierung der litauischen Quellensteuer anbieten.

Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer

Ansässigkeitsbescheinigung SME Bank
Ergänzung zur Ausfüllhilfe FR0021 DAS-1

Einsendeadresse (Dokumente für die SME Bank ausschließlich im Original einreichen)Zinspilot Kundenservice
20671 Hamburg
Einreichungsfrist                                              Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin,
jedoch frühstens nach erfolgter Anlage
Gültigkeit Dokumente
für SME Bank

Bis zum Ende (31.12) des Ausstellungsjahres

Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue Ansässigkeitsbescheinigung und das Formular FR0021 (DAS-1) im Original einzureichen.

Maltesische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der maltesischen Anlagebank brutto an die ZINSPILOT-Servicebank ausgezahlt.

Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.

Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.

Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.

In Österreich wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer (Abzugssteuer) in Höhe von derzeit 25 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim ZINSPILOT-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Österreich der volle Quellensteuersatz erhoben.

Weitere Informationen

Quellensteuersatz25 %
Quellensteuersatz in Österreich reduzierbarJa, auf 0 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbarNein
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der QuellensteuerAnsässigkeitsbescheinigung Banco do Brasil
Ansässigkeitsbescheinigung Wiener Privatbank
 
Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen)Zinspilot Kundenservice
20671 Hamburg
EinreichungsfristSpätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin.
Gültigkeit des Dokuments

Ab dem Datum der Bestätigung durch das Wohnsitzfinanzamt für die darauffolgenden 60 Monate.

Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.

Abweichende Regelung bei Austrian Anadi Bank AG

Die Austrian Anadi Bank führt grundsätzlich am Zinszahlungstermin, unabhängig von der Einreichung einer Ansässigkeitsbescheinigung beim ZINSPILOT-Kundenservice, die österreichische Quellensteuer in Höhe von derzeit 25 % ab. Bei Einreichung einer Ansässigkeitsbescheinigung wird die einbehaltene österreichische Quellensteuer, im jeweils drauffolgenden Quartal, auf Ihr Referenzkonto erstattet.

Quellensteuersatz25%

Quellensteuersatz in Österreich reduzierbar

Ja, auf 0 %

Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar

Nein
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer

Ansässigkeitsbescheinigung Austrian Anadi Bank
 

Einsendeadresse
(Dokument ausschließlich im Original einreichen)

Zinspilot Kundenservice
20671 Hamburg

Einreichungsfrist

Spätestens 10 Geschäftstage vor Ablauf des Kalenderjahres der Zinszahlung, frühstens nach erfolgter Anlage.
Gültigkeit des Dokuments

Ab dem Datum der Bestätigung durch das Wohnsitzfinanzamt für die darauffolgenden 60 Monate.

Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.

Sofern die Anlage bereits vor dem 1.1.2017 abgeschlossenen wurde, führt die Anadi Bank für den Zeitraum zwischen Anlagestart und dem 31.12.2016 die EU-Zinssteuer in Höhe von 35 % auf den kalkulatorisch in dieser Zeit angefallenen Zins ab.

Die EU-Zinssteuer wird durch die Servicebank steuerlich hinsichtlich des Einbehalts von deutscher Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag oder ggf. Kirchensteuer nicht berücksichtigt. Eine Anrechnung oder ggf. Erstattung erfolgt im Rahmen der persönlichen Steuererklärung der Anleger/innen.

 

In Portugal wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 28% erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim ZINSPILOT-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Portugal der volle Quellensteuersatz erhoben.

Weitere Informationen

Quellensteuersatz28%
Quellensteuersatz in Portugal reduzierbarJa, auf 15%
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbarJa, 15%-Punkte werden durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, sofern diese abgeführt wird.
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer

Ansässigkeitsbescheinigung Banco Finantia

Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen)

Zinspilot Kundenservice
20671 Hamburg

EinreichungsfristSpätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage
Gültigkeit des Dokuments

Ab dem Datum der Bestätigung durch das Wohnsitzfinanzamt für die darauffolgenden 12 Monate

Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.

In Rumänien wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 10 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim ZINSPILOT-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Rumänien der volle Quellensteuersatz erhoben.

Weitere Informationen

Quellensteuersatz10 %
Quellensteuersatz in Rumänien reduzierbarJa, auf 0 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbarNein
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer

Ansässigkeitsbescheinigung Alpha Bank
Ansässigkeitsbescheinigung First Bank

Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen)Zinspilot Kundenservice
20671 Hamburg
EinreichungsfristSpätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage
Gültigkeit des Dokuments

Für das Ausstellungsjahr und die ersten 60 Tage des Folgejahres

Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.

Schwedische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der schwedischen Anlagebank brutto an die ZINSPILOT-Servicebank ausgezahlt.

Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.

Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.

Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.

In der Slowakei wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 19% erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim ZINSPILOT-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in der Slowakei der volle Quellensteuersatz erhoben.

Weitere Informationen

Quellensteuersatz19 %
Quellensteuersatz in der Slowakei reduzierbarJa, auf 0 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbarNein, nicht anrechenbar
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer

Ansässigkeitsbescheinigung 365.bank, a.s.

Ansässigkeitsbescheinigung Privatbanka a.s.

Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen)Zinspilot Kundenservice
20671 Hamburg
EinreichungsfristNach erfolgter Anlage spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin
Gültigkeit des Dokuments

Unbeschränkt gültig

Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.

In Spanien wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 19 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung auf 0% reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim ZINSPILOT-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Spanien der volle Quellensteuersatz erhoben.

Bitte beachten Sie, dass die Haitong S.A. ihren Sitz in Portugal hat, Zinserträge jedoch in Spanien versteuert werden. Aus diesem Grund erfolgt die Besteuerung entsprechend den spanischen Vorgaben.

Weitere Informationen

Quellensteuersatz19 %
Quellensteuersatz in Spanien reduzierbarJa, auf 0 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbarNein, nicht anrechenbar
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer

Ansässigkeitsbescheinigung Haitong Bank

Einsendeadresse (Dokument ausschließlich im Original einreichen)

Zinspilot Kundenservice
20671 Hamburg

EinreichungsfristSpätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage
Gültigkeit Dokument365 Kalendertage ab Bestätigungsdatum durch das Wohnsitzfinanzamt der Anleger/innen. Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung der Meldeadresse, sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.

Freistellungsauftrag / Nichtveranlagungsbescheinigung

Was ist ein Freistellungsauftrag?
Für Zinsertrage, die Sie über den ZINSPILOT-Anlegerservice erhalten, kann ein Freistellungsauftrag bei der Sutor Bank erteilt werden. Durch die Erteilung eines Freistellungsauftrags können Kapitalertrage bis zur Höhe des Sparerfreibetrags von der Besteuerung befreit werden. Der Sparerfreibetrag beträgt 1.000 € beziehungsweise 2.000 € (Stand: 2024) für zusammen veranlagte Eheleute beziehungsweise Lebenspartner. Kapitalerträge (zum Beispiel Zinsen auf ein Fest- oder Tagesgeld), die über den Sparerfreibetrag hinaus anfallen, unterliegen der regulären Besteuerung für Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). 

Einzelne Banken im europäischen Ausland erheben zusätzlich eine nationale Quellensteuer, hier erfolgt keine Minderung durch einen Freistellungsauftrag bei der Sutor Bank, dieser bezieht sich ausschließlich auf den deutschen Steuerabzug. Die Servicebank prüft, ob diese Quellensteuern im Rahmen des Steuereinbehalts durch die Servicebank in Deutschland anrechenbar sind. In manchen Fällen kann durch das Einreichen einer Ansässigkeitsbescheinigung, der Einbehalt von Quellensteuern verhindert bzw. die Quellensteuer reduziert werden.

Unser Tipp für Sie:
In unserem Steuerbereich haben Sie die Möglichkeit, jederzeit die genaue steuerliche Behandlung der von Ihnen gewünschten Anlagebank einzusehen.

Wie kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen, ändern oder löschen?
Dazu nutzen Sie einfach das Formular zum Freistellungsauftrag.  Dieses beinhaltet eine Ausfüllhilfe, damit stellen Sie eine korrekte Befüllung sicher. Das vollständig ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Dokument senden Sie per Post, Fax oder E-Mail direkt an die Sutor Bank. 

Sutor Bank GmbH
Postfach 11 33 37
20433 Hamburg
Fax 040 – 80 80 13 19
E-Mail [email protected]

Nach Eingang des Formulars wird diese Änderung schnellstmöglich für sie vorgenommen. Sie erhalten hierüber keine weitere Benachrichtigung. Nach erfolgreicher Bearbeitung können Sie die Informationen über Ihren bei der Sutor Bank hinterlegten Freistellungsauftrag mit folgenden Schritten einsehen:

1.    Klicken Sie nach dem Login auf www.zinspilot.de oben rechts auf Ihren Namen 
2.    Sie gelangen dann in Ihr Profil, folgen Sie dieser Seite bis zu der Überschrift „Mein Freistellungsauftrag / NV Bescheinigung"

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)?
Geringverdienende haben mit Hilfe einer sogenannten Nichtveranlagungsbescheinigung, oder kurz NV-Bescheinigung die Möglichkeit, sich auch über den Sparer-Pauschbetrag von der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge befreien zu lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich Ihr Einkommen inklusive Kapitalerträge unter dem Grundfreibetrag befindet.

Jedes Jahr passt das Bundesfinanzministerium den Grundfreibetrag an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten an. Für das Jahr 2024 liegt er bei 11.604 € für Ledige und 23.208 € für gemeinsam Veranlagte (Stand: 2024). Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dieser Grenze liegt, fällt keine Einkommensteuer an. Einzelne Banken im europäischen Ausland erheben zusätzlich eine nationale Quellensteuer, hier erfolgt keine Minderung durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei der Sutor Bank, diese bezieht sich ausschließlich auf den deutschen Steuerabzug. 

Unser Tipp für Sie:
In unserem Steuerbereich haben Sie die Möglichkeit, jederzeit die genaue steuerliche Behandlung der von Ihnen gewünschten Anlagebank einzusehen.

Wie kann ich eine NV-Bescheinigung beantragen? 
Den "Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung für natürliche Personen" erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrem zuständigen Finanzamt - entweder direkt in der Dienststelle oder auf der jeweiligen Internetseite. Nachdem Sie alle benötigten Informationen im Formular angegeben haben, prüft das Finanzamt die Angaben und entscheidet entsprechend, ob eine NV-Bescheinigung ausgestellt werden kann. Die Bescheinigung wird für eine maximale Geltungsdauer von drei Jahren und nur unter dem Vorbehalt des Widerrufes ausgestellt. 

Wie kann ich eine NV-Bescheinigung einreichen?
Die NV-Bescheinigung senden Sie bitte im Original direkt an folgende Adresse: 

Sutor Bank GmbH
Postfach 11 33 37
20433 Hamburg

Bitte beachten Sie, dass die NV-Bescheinigung bei der Bank verbleibt, es erfolgt keine Rücksendung. Es besteht für Sie jedoch die Möglichkeit, bei Ihrem Finanzamt mehrere Originale anzufordern. 
Nach Eingang der Bescheinigung wird diese schnellstmöglich für Sie hinterlegt. Sie erhalten hierüber keine weitere Benachrichtigung. Dieses können Sie im Anschluss mit folgenden Schritten nachvollziehen:

1.    Klicken Sie nach dem Login auf www.zinspilot.de oben rechts auf Ihren Namen 
2.    Sie gelangen dann in Ihr Profil, folgen Sie dieser Seite bis zu der Überschrift „Mein Freistellungsauftrag / NV Bescheinigung“

Meine Daten / Steuerbescheinigung

Ja, die Daten liegen in sicheren Rechenzentren auf deutschen Servern. Es ist über ein „Need-to-know“-Konzept sichergestellt, dass ausschließlich die Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen auf Ihre Stamm- und Anlagedaten Zugriff haben, für die dieses aufgrund Ihrer Aufgaben unbedingt erforderlich ist.

Auf ZINSPILOT haben Sie jederzeit den vollen Überblick und Zugriff auf alle Ihre Anlagen. Steuerbescheinigungen werden grundsätzlich durch die ZINSPILOT-Servicebank bereitgestellt. Dies erfolgt Anfang des 2. Quartals des Folgejahres. Die Steuerbescheinigung können Sie nach Veröffentlichung jederzeit im Anlage-Cockpit im Bereich „Archiv & Dokumente“ einsehen und herunterladen.

Steuerbescheinigung  - Alle detaillierte Informationen finden Sie hier.

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