23.06.2022

✔ Erklärung: Die Ansässigkeitsbescheinigung bestätigt den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort einer Person in Deutschland.

✔ Vorteil: Durch die Bescheinigung kann die Quellensteuer ganz oder zumindest anteilig reduziert werden.

✔ Einsparung: Mit der Ansässigkeitsbescheinigung können Anleger die Quellensteuer je nach Land bis zu 35,00 % mindern.

✔ Geltungsdauer: Das bestätigte Formular zur Ansässigkeit gilt für 365 Kalendertage.

Was ist eine Ansässigkeitsbescheinigung?

Bei der Ansässigkeitsbescheinigung handelt es sich um eine schriftliche Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes. Diese bestätigt, dass natürliche und juristische Personen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben und hier steuerpflichtig sind.

Wie hängt die steuerliche Ansässigkeit in Deutschland mit der Quellensteuer im Ausland zusammen?

Sparer, die ihre Kapitalerträge aus Zinsen oder Dividenden im Ausland beziehen, sind in einigen Ländern dazu verpflichtet die Quellensteuer zu entrichten. Zusätzlich sind in Deutschland Steuern auf diese Kapitalerträge zu zahlen. Um eine solche Doppelbesteuerung zu vermeiden, haben Anleger die Möglichkeit, eine Ansässigkeitsbescheinigung einzureichen. Dadurch können sie die Quellensteuer reduzieren oder je nach Land sogar komplett vermeiden. Die Bescheinigung ist allerdings nur in Ländern gültig, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vereinbart hat.

AlbanienIrlandKosovoSerbien
AserbaidschanIslandMontenegroSlowakei
BelgienItalienNiederlandeSlowenien
BulgarienKasachstanNorwegenSpanien
DänemarkKroatienÖsterreichTschechien
EstlandLettlandPolenTürkei
FinnlandLichtensteinPortugalUkraine
FrankreichLitauenRusslandUngarn
GeorgienLuxemburgSchwedenVereinigtes Königreich
GriechenlandMaltaSchweiz 

Wie reiche ich bei ZINSPILOT eine Ansässigkeitsbescheinigung ein?

Zunächst sollten Sie in den Angebotsdetails Ihrer Tagesgeld- oder Festgeldanlage prüfen, ob eine Quellensteuer anfällt. Nachfolgend finden Sie im Steuerinformationsbereich unter dem jeweiligen Land die Vordrucke zur Ansässigkeitsbescheinigung samt Ausfüllanleitung.

Wählen Sie die Ansässigkeitsbescheinigung der Bank aus, bei der Sie Ihr Geld angelegt haben und drucken Sie diese zweimal aus. Nachdem die Vordrucke vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind, lassen Sie diese vom zuständigen Finanzamt bestätigen.

Anschließend senden Sie die Anträge per Post an folgende Adresse:
ZINSPILOT Kundenservice
20671 Hamburg

Die Ansässigkeitsbescheinigung hat dabei zwingend im Original und spätestens 10 Geschäftstage vor der Zinsauszahlung bei uns einzugehen. Ausnahmen bestehen aktuell lediglich für zwei Banken. Bei der CKV hat der Antrag bis spätestens 30 Geschäftstage vor der Zinsauszahlung vorzuliegen und für die Ansässigkeitsbescheinigung der Austrian Anadi Bank haben Sparer bis spätestens 10 Geschäftstage vor Ende des Kalenderjahres Zeit.

Ist der Antrag rechtzeitig eingegangen, wird er auf Vollständigkeit geprüft. Sollte er fehlerhaft oder unvollständig sein, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Ist die Ansässigkeitsbescheinigung korrekt eingereicht worden, erhalten Sie eine Bestätigung per Mail. Ihre Dokumente können Sie dann direkt in Ihrem ZINSPILOT-Profil einsehen.

Die Bescheinigung gilt fortan für alle Zinserträge der Bank. Dabei können die Gültigkeiten verschiedener Ansässigkeitsbescheinigungen aufgrund der unterschiedlichen Anlageländer und Banken voneinander abweichen.

 

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Wie lange ist eine Ansässigkeitsbescheinigung gültig?

Die Ansässigkeitsbescheinigung behält für 365 Kalendertage ihre Gültigkeit. Der Gültigkeitszeitraum beginnt mit dem Tag, an dem das zuständige Finanzamt die steuerliche Ansässigkeit des Sparers bestätigt. Für Zinszahlungen, die nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums erzielt werden, ist eine entsprechend aktualisierte Ansässigkeitsbescheinigung einzureichen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass sich der steuerliche Wohnsitz ändert.

Was passiert, wenn eine Ansässigkeitsbescheinigung nicht eingereicht wird?

Die Einsendung einer Ansässigkeitsbescheinigung ist für jeden Sparer freiwillig. Entscheiden sich Sparer allerdings gegen die rechtzeitige und vollständige Vorlage einer Bescheinigung, wird eine fällige Quellensteuer vollständig vom Zinsertrag abgezogen. Eine nachträgliche Änderung ist dann häufig nur noch durch eine Erstattung der einbehaltenen Quellensteuer möglich. Diese ist jedoch in der Regel aufwendiger als die Beantragung einer Ansässigkeitsbescheinigung.

Hinweis: Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.

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