12.08.2022

✔ Erklärung: Die Rentenbesteuerung wird sowohl bei der gesetzlichen als auch der privaten Rente fällig.

✔ Alterseinkünftegesetz: Seit Januar 2005 gilt für Renten in Deutschland eine nachgelagerte Besteuerung.

✔ Besteuerung: Die Höhe der Rentenbesteuerung richtet sich nach dem Renteneintritt. Ab 2040 sollen 100,00 % versteuert werden.

✔ Rentenfreibetrag: Je nach Renteneintritt wird der Freibetrag festgelegt. Er gilt bis zum Lebensende.

Was ist die Rentenbesteuerung?

Steuerpflichtige, die in den Ruhestand eintreten, erhalten eine Rente, die bis auf wenige Ausnahmen zu versteuern ist. Unter die sogenannte Rentenbesteuerung fallen in erster Linie private Renteneinkünfte beispielsweise aus einer Riester- oder Rürup Rente sowie Bezüge aus nicht selbstständiger Arbeit wie der gesetzlichen Rente. Bei der gesetzlichen Rente erhalten Rentner je nach vorherigem Verdienst, Renteneintritt und erbrachten Arbeitsjahren vom Finanzamt eine gewisse Rentenhöhe ausbezahlt.

Wird die Rente jedoch zum Beispiel aus einer gesetzlichen Unfallversicherung bezogen oder unterschreitet sie abzüglich des Rentenfreibetrags den jährlichen Grundfreibetrag, brauchen in der Regel keine Steuern gezahlt werden. Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 11.604 € für Einzelpersonen und bei 23.208 € für zusammen Veranlagte (Stand: 2024).

Für jegliche Renteneinnahmen gilt grundsätzlich, dass diese im Rahmen der Steuererklärung angegeben werden. So kann das Finanzamt ermitteln, wie hoch die Rentenbesteuerung tatsächlich ausfällt. Der Berechnung liegt seit 2005 das Alterseinkünftegesetz zugrunde.

Gesetzeslage vor dem Alterseinkünftegesetz

Bis zum Jahr 2004 wurden Rentenzahlungen, insofern sie nicht auf steuerlich geförderten Beiträgen (wie Riester-Rente oder Entgeltumwandlung) beruhten, aus der staatlichen Rente in den meisten Fällen mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Dieser ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Alter des Rentners zu Beginn der Rente. Der zu versteuernde Satz lag größtenteils zwischen 27,00 und 35,00 Prozentpunkten.

Gesetzeslage nach dem Alterseinkünftegesetz

Seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Januar 2005 besteht in Deutschland für Renten und Beamtenpensionen eine nachgelagerte Besteuerung. Rentenzahlungen werden also mit dem persönlichen Satz des Rentners versteuert. Dafür sollen Aufwendungen zur Altersvorsorge zunehmend steuerfrei werden. Das gilt auch für sogenannte Bestandsrenten. Diese existierten bereits vor der Einführung der neuen Gesetzeslage und werden seither mit 50,00 % besteuert.

Wie hoch ist die Rentenbesteuerung?

Wie hoch die Rentenbesteuerung genau ausfällt, richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Ab diesem Zeitpunkt ist der Steuersatz während der gesamten Rente unverändert. Steuerzahler, die beispielsweise vor 2006 in Rente gingen, sind dazu verpflichtet, während der gesamten Rente 50,00 % des steuerpflichtigen Bruttoeinkommens zu versteuern. Fand der Renteneintritt später statt, ist der steuerpflichtige Satz höher. Zwischen 2005 und 2020 stieg der allgemeine Prozentsatz für Neurentner mit jedem Jahr um 2,00 % an. Seit 2021 verringerte sich der jährliche Anstieg auf 1 Prozentpunkt. Das steuerpflichtige Bruttoeinkommen wird demnach ab 2040 für Neurentner voll zu versteuern sein.

 

Renteneintritt

Steuerpflichtiger Rentenanteil

Renteneintritt

Steuerpflichtiger Rentenanteil

Bis einschl. 2005

50,00 %

2023

83,00 %

2006

52,00 %

2024

84,00 %

2007

54,00 %

2025

85,00 %

2008

56,00 %

2026

86,00 %

2009

58,00 %

2027

87,00 %

2010

60,00 %

2028

88,00 %

2011

62,00 %

2029

89,00 %

2012

64,00 %

2030

90,00 %

2013

66,00 %

2031

91,00 %

2014

68,00 %

2032

92,00 %

2015

70,00 %

2033

93,00 %

2016

72,00 %

2034

94,00 %

2017

74,00 %

2035

95,00 %

2018

76,00 %

2036

96,00 %

2019

78,00 %

2037

97,00 %

2020

80,00 %

2038

98,00 %

2021

81,00 %

2039

99,00 %

2022

82,00 %

Ab 2040

100,00 %

Freibeträge bei der Rentenbesteuerung

Steuerzahler, die bis einschließlich 2039 erstmals ihre Rente beziehen, können von einem sogenannten Rentenfreibetrag profitieren. Hierbei handelt es sich um den Anteil, der nicht besteuert wird. Wie auch beim steuerpflichtigen Rentenanteil, wird der Prozentsatz bei Renteneintritt ermittelt. Der errechnete Freibetrag bleibt dann über die gesamte Rentendauer unverändert. Das gilt auch im Falle einer Rentenerhöhung. Für Steuerzahler, die erst ab 2040 in Rente gehen, besteht kein Anspruch mehr auf den Freibetrag. Der Grund ist, dass laut dem Alterseinkünftegesetz ab diesem Jahr 100,00 % der Rente steuerpflichtig werden sollen. 

 

Renteneintritt

Rentenfreibetrag

Renteneintritt

Rentenfreibetrag

Bis einschl. 2005

50,00 %

2023

17,00 %

2006

48,00 %

2024

16,00 %

2007

46,00 %

2025

15,00 %

2008

44,00 %

2026

14,00 %

2009

42,00 %

2027

13,00 %

2010

40,00 %

2028

12,00 %

2011

38,00 %

2029

11,00 %

2012

36,00 %

2030

10,00 %

2013

34,00 %

2031

9,00 %

2014

32,00 %

2032

8,00 %

2015

30,00 %

2033

7,00 %

2016

28,00 %

2034

6,00 %

2017

26,00 %

2035

5,00 %

2018

24,00 %

2036

4,00 %

2019

22,00 %

2037

3,00 %

2020

20,00 %

2038

2,00 %

2021

19,00 %

2039

1,00 %

2022

18,00 %

Ab 2040

0,00 %

Haben Rentenerhöhungen Auswirkungen auf die Besteuerung?

Aufgrund dessen, dass der Rentenfreibetrag während der gesamten Rente gleich bleibt, sind Rentenerhöhungen meist in voller Höhe steuerpflichtig. Eine Anpassung der Rente führt demnach nicht zu einer Neuberechnung des Freibetrags. Gäbe es also beispielsweise eine Rentenerhöhung von 100 €, würden diese voll versteuert werden.

 

West-Deutschland

Ost-Deutschland

2005

0,00 %

0,00 %

2006

0,00 %

0,00 %

2007

0,54 %

0,45 %

2008

1,10 %

1,10 %

2009

2,41 %

3,38 %

2010

0,00 %

0,00 %

2011

0,99 %

0,99 %

2012

2,18 %

2,26 %

2013

0,25 %

3,29 %

2014

1,67 %

2,53 %

2015

2,10 %

2,50 %

2016

4,25 %

5,95 %

2017

1,90 %

3,59 %

2018

3,22 %

3,37 %

2019

3,18 %

3,91 %

2020

3,45 %

4,20 %

2021

0,00 %

0,72 %

2022

5,35 %

6,12 %

20234,39 %5,86 %

Das es in einigen Jahren keine Rentenerhöhung gab, lag daran, dass das Lohnniveau gesunken ist. Die seit 2009 gesetzlich geregelte Rentengarantie sieht jedoch vor, dass die Rente nicht gemindert werden darf.

Wie hoch ist die Rentenbesteuerung bei der privaten Altersvorsorge?

Steuerzahler, die während ihres beruflichen Lebens privat vorgesorgt haben, konnten während der Ansparphase von einigen Steuervorteilen profitieren. Da es sich beispielsweise bei der Riester-Rente und der Rürup-Rente um staatlich geförderte Anlageprodukte handelt, können diese während der Ansparphase im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Eine Besteuerung erfolgt hierbei erst mit der Auszahlung zu Rentenbeginn.

Die Höhe dieser nachgelagerten Besteuerung hängt wie auch bei der gesetzlichen Rente vom persönlichen Steuersatz ab. Für einige Sparer entsteht so ein finanzieller Vorteil. Durch das verringerte Einkommen in der Rente, fallen die Steuern zum Beispiel für die Rürup Rente in der Regel geringer aus als während des Arbeitslebens.

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Hinweis: Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.