08.07.2022

Erklärung: Mit der NV-Bescheinigung können sich Sparer unter Auflagen von der Einkommenssteuer freistellen lassen.

Besteuerung: Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben.

Freibetrag: Für den erhalt einer NV-Bescheinigung dürfen Gehälter/Lohn und Kapitalerträge den geltenden Grundfreibetrag nicht überschreiten.

Geltungsdauer: Die NV-Bescheinigung wird unter vorbehalt maximal für 3 Jahre vom zuständigen Finanzamt ausgestellt. 

Was ist eine NV-Bescheinigung?

Bei einer NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungs­bescheinigung) handelt es sich um ein Dokument, mit dem das Finanzamt bestätigt, dass der Antragsteller keine Einkommensteuer abführen und keine jährliche Einkommensteuerklärung abgeben braucht. So können sich Steuerzahler, deren Gehalt beziehungsweise Lohn zuzüglich der Kapitalerträge unterhalb des Grundfreibetrags liegen, von der deutschen Besteuerung befreien lassen. Dieser Grundfreibetrag liegt für das Jahr 2024 bei 11.604 € pro Einzelperson sowie bei 23.208 € pro Ehepaar beziehungsweise zusammen Veranlagten.

Wer hat Anspruch auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Grundlegend kann jede Person eine Nichtveranlagungs­bescheinigung beantragen, deren Einkünfte unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags liegen. Dabei lohnt sie sich vor allem für Kapitalanleger, die ansonsten kein weiteres oder lediglich ein niedriges zu versteuerndes Einkommen haben. Hierzu zählen meist Studenten, Rentner und Geringverdiener. Auch für Minderjährige, für die eine Bescheinigung durch einen Erziehungsberechtigten angefordert werden müsste, kann eine NV-Bescheinigung sinnvoll sein.

Wie stelle ich einen Antrag für die Nichtveranlagungsbescheinigung?

Für eine NV-Bescheinigung wird zunächst ein „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs­bescheinigung“ beim zuständigen Finanzamt gestellt. Das Formular erhalten Sie vor Ort oder Sie laden es online auf der Seite des Bundesfinanzministeriums herunter.

Nachdem der Antrag dem zuständigen Finanzamt ausgefüllt vorliegt, werden alle Informationen auf ihre Vollständigkeit geprüft. Zudem wird festgestellt, ob die Voraussetzungen für die Nichtveranlagungs­bescheinigung gegeben sind. Hierbei darf unter anderem das Einkommen zuzüglich der Kapitalerträge den Grundfreibetrag nicht übersteigen.

Wurde der Antrag genehmigt, senden Sie die Bescheinigung im Original an Ihre Bank. Bei ZINSPILOT ist das unsere Servicebank die Sutor Bank. Senden Sie Ihre Nichtveranlagungsbescheinigung einfach per Post an folgende Adresse:

Sutor Bank GmbH
Postfach 11 33 37
20433 Hamburg

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Bescheinigung per Fax: 040 80 80 13 19 oder per E-Mail an [email protected] zu schicken.

Wie lange ist eine Nichtveranlagungs­bescheinigung gültig?

Die NV-Bescheinigung gilt maximal für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum Jahresende des dritten Jahres. Dabei wird sie lediglich  unter dem Vorbehalt des Widerrufs ausgestellt. Nach Ablauf der Frist ist die Nichtveranlagungs­bescheinigung neu zu beantragen, insofern das zu versteuernde Einkommen auch weiterhin den Grundfreibetrag nicht übersteigt.

Sollten jedoch bereits vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums die Voraussetzungen für die Bescheinigung nicht mehr gegeben sein, kann das Finanzamt die NV-Bescheinigung auch vorzeitig zurückfordern. Steuerzahler sind dann dazu verpflichtet, sie umgehend zurückzugeben. Das gilt auch für den Fall, wenn sie absehen können, dass die Voraussetzungen für die Nichtveranlagungs­bescheinigung bis Jahresende nicht mehr erfüllt werden können.

Kann die NV-Bescheinigung für mehrere Kreditinstitute beantragt werden?

Für den Fall, dass Kapitalerträge bei mehreren Banken erzielt werden, sind Sparer üblicherweise dazu angehalten pro Bank einen Antrag anzufordern. Eine Ausnahme besteht jedoch unter anderem bei der Nutzung unserer Zinsplattform. Bei ZINSPILOT benötigen Sie lediglich eine Nichtveranlagungsbescheinigung für die Anlagebanken. Grundsätzlich bezieht sich eine Bescheinigung ausschließlich auf Kapitalerträge, die in Deutschland erzielt wurden.

Was ist eine Alternative zur NV-Bescheinigung?

Eine Alternative zur Nichtveranlagungsbescheinigung ist der Freistellungsauftrag. Bei einem Freistellungsauftrag sind anfallende Kapitalerträge bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe steuerfrei. Der sogenannte Sparerpauschbetrag umfasst jährlich maximal 1.000 € pro Person und 2.000 € pro Ehepaarbeziehungsweise zusammen Veranlagte (Stand: 2024). Allerdings können Sparer lediglich eines der beiden Anträge nutzen. 

Die NV-Bescheinigung ist insbesondere für Personen mit einem niedrigen Einkommen vorgesehen, die dennoch Kapitalerträge erwirtschaften. Befindet sich die Summe aus Einkommen und Kapitalerträgen über dem geltenden Grundfreibetrag, kann es sich lohnen einen Freistellungsauftrag zu erteilen.

Hinweis: Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.