Bundeskabinett veröffentlicht Entwurf für den Bundeshaushalt 2024
Am Mittwoch, dem 05.07.2023, veröffentlichte das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 sowie einen Finanzplan bis zum Jahr 2027. Im Fokus standen dabei die Reaktion auf geänderte Zinssätze, die nach wie vor hohe Inflationsrate und die Folgen des Ukrainekrieges. Besonderes Augenmerk wurde auf die Staatsausgaben und die Staatsverschuldung gelegt.
Reaktion auf Inflationsfolgen
Als Antwort auf die anhaltend hohe Inflationsrate soll die Staatsverschuldung weiter zurückgefahren werden. Die Kreditaufnahme (netto) soll dabei laut Bundeshaushalt beziehungsweise Finanzplan in den nächsten Jahren wie folgt aussehen:
- Für 2024: 16,60 Milliarden Euro
- Für 2025: 16,00 Milliarden Euro
- Für 2026: 15,40 Milliarden Euro
- Für 2027: 15,00 Milliarden Euro
Zum Vergleich: Für das Jahr 2023 wird von einer Nettokreditaufnahme von 45,60 Milliarden Euro ausgegangen. Damit soll die Schuldenaufnahme verglichen mit dem Jahr 2022 (115,40 Milliarden Euro) mehr als halbieren. Trotz der Einsparungen werden sich die Staatsausgaben 2024 im Vergleich zu 2019 – also vor Beginn der Krise – insgesamt voraussichtlich um 25,00 % auf 445,70 Milliarden Euro erhöhen. Die Ausgaben setzen sich laut Plan zusammen aus:
- 66,00 % für Sozialausgaben, Personal und Zinsen
- 12,00 % für Investitionen
- 22,00 % für sonstige Ausgaben.
Daraus sollen sich die Ausgaben zusammensetzen
Für die Ausgaben in den kommenden Jahren wurden folgende Punkte vorgeschlagen:
- Es wird weiterhin ein Fokus auf Investitionen gelegt. Diese sollen einen höheren Umfang einnehmen als vor der Krise. Besonders die Bereiche Bildung, Forschung, Digitalisierung und Mobilität wurden herausgestellt.
- Ein weiterer Punkt ist die finanzielle Absicherung von Projekten zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe, einschließlich des Bürgergelds und der Wohngeldreform.
- Die Kindergrundsicherung und das Startchancen-Programm werden finanziell unterstützt.
- Die Bereiche Äußere Sicherheit und Verteidigung sollen gestärkt werden.
- Es werden Mittel für die Energieversorgung bereitgestellt.