Gesetzesentwurf: Wann kommt der digitale Euro?

Am Mittwoch, den 28.06.2023, legte die EU-Komission einen Gesetzesentwurf über die mögliche Einführung eines digitalen Euros vor. Dieser soll gegebenenfalls ergänzend zum Bargeld fungieren.

Was ist der digitale Euro?

Der digitale Euro soll eine Schnittstelle zwischen Bargeld und herkömmlichen digitalen Bezahlfunktionen sein. Er würde damit eine alternative Zahlungsmethode darstellen. Die Einführung des digitalen Euros soll durch die Europäische Zentralbank koordiniert werden. 

So unterscheidet sich der digitale Euro von bisherigen Zahlungsarten

Ähnlich wie herkömmliche Euro-Banknoten soll der digitale Euro von der EZB vergeben werden. Privatpersonen könnten ihn beispielsweise über ihre Bank erhalten. Im Unterschied zum Girokonto soll der digitale Euro jedoch ein höheres Maß an Anonymität ermöglichen – Transaktionen würden somit nicht im selben Umfang dokumentiert, wie es bei Kreditinstituten der Fall ist.

Darüber hinaus sollen grundlegende Funktionen des digitalen Euros offline und gebührenfrei verfügbar sein. Er stünde damit allen Privatpersonen zur Verfügung. Unrechtmäßige Zwecke, beispielsweise Geldwäsche, sollen durch den digitalen Euro weiter eingeschränkt werden.

Wann kann mit dem digitalen Euro gerechnet werden?

In welchem Zeitraum der digitale Euro eingeführt werden soll, ist bislang noch unklar. Die EU-Kommission beruft sich dabei auf die Europäische Zentralbank: Diese werde nach eigenem Ermessen über die zusätzliche Zahlungsmethode entscheiden. Der kürzlich vorgelegte Gesetzesentwurf soll die rechtliche Grundlage für weitere Schritte schaffen. 

Die EZB äußerte sich noch am selben Tag (28.06.2023) zur Veröffentlichung des Gesetzesentwurfes und teilte mit, die Vorschläge zu begrüßen. Ab wann das Projekt realisierbar ist und ob es überhaupt weitergeführt wird, ist noch nicht bekannt. Über eine mögliche nächste Phase wird die EZB im Oktober 2023 entscheiden.

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