13.03.2024

✔  Verpflichtung: Der Vermieter hat die Pflicht, die Kaution auf einem verzinsten Konto anzulegen.

✔  Möglichkeiten: Für das Anlegen der Mietkaution stehen Vermietern und Mietern folgende Optionen offen: eine Barkaution, eine Bürgschaft, eine Verpfändung oder ein Mietkautionsdepot.

✔  Mietkautionsdepot: Mit dem Mietkautionsdepot haben Vermieter und Mieter die Möglichkeit, die Mietkaution in ETFs anzulegen.

Welche Verpflichtungen haben Vermieter bei der Kaution?

Die verzinste Anlage der Kaution ist gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) für Vermieter verpflichtend. Der Vermieter muss also die Kaution seiner Mieter anlegen. Diese ist strikt vom Privatvermögen des Vermieters zu trennen. Die Vorschriften zur Mietsache und Mietkaution sind unter anderem im § 551 BGB geregelt. 

Die Mietkaution, auch Mietsicherheit genannt, dient als Absicherung für Vermieter gegenüber Mietern im Falle von Schäden am Mietobjekt oder einem Mietausfall. Im Mietvertrag wird die vereinbarte Kautionssumme festgelegt, die nicht mehr als drei monatliche Kaltmieten betragen darf.  

Fällig wird die Zahlung der Mietkaution für den Mieter zu Beginn der Mietzeit. Sie kann jedoch auch in bis zu drei Monatsraten gezahlt werden. Hat der Mieter sein Mietverhältnis beendet und zieht ordnungsgemäß aus dem Mietobjekt aus, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution plus Zinsen.

Mietkaution anlegen – diese Möglichkeiten gibt es

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für Vermieter und Mieter, eine Mietkaution anzulegen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Barkaution
  • Mietkautionsdepot
  • Verpfändung eines Kautionskontos
  • Kautionsbürgschaft oder Mietkautionsversicherung

Gemäß § 551 BGB ist es entscheidend, dass die Mietkaution verzinst angelegt wird, wie beispielsweise auf einem Kautionskonto. Dabei ist der Vermieter allerdings nicht verpflichtet, die Kaution auf der attraktivsten Anlageform anzulegen. Wichtig ist, dass die Mietkaution nachweislich getrennt vom Privatvermögen des Vermieters oder Mieters angelegt wird. Dies stellt unter anderem sicher, dass die Kaution bei einer möglichen Insolvenz des Vermieters nicht in die Insolvenzmasse mit aufgenommen wird und zurückgezahlt werden kann.

Barkaution

Bei einer Barkaution überreicht der Mieter dem Vermieter die Kaution in bar. Die erhaltene Kautionssumme wird vom Vermieter quittiert und im Mietvertrag vermerkt. Danach wird das Geld auf einem verzinsten Konto angelegt. Von einer Barkaution spricht man auch, wenn der Mieter die Mietsicherheit direkt auf ein Mietkautionskonto überweist.

Verpfändung eines Kautionskontos

Die Mietkaution wird bei der Verpfändung vom Mieter selbst angelegt. Der Mieter eröffnet ein Kautionskonto oder eine im Mietvertrag vereinbarte Anlageform und verpfändet diese dann an den Vermieter. Zu den Anlageformen, die verpfändet werden können, zählen beispielsweise Tagesgeld, Festgeld, Wertpapiere und Bausparverträge. 

Mietkautionsdepot

Vermieter und Mieter haben die Möglichkeit, die Mietkaution in Fonds beziehungsweise ETFs anzulegen. ETFs sind börsengehandelte Fonds, die die Wertentwicklung eines Index passiv nachbilden. Anders als beim klassischen Kautionskonto bietet eine Anlage am Kapitalmarkt höhere Renditechancen. Die mit der Kaution gekauften ETF-Anteile werden dann in einem Depot verwahrt. Dies kann insbesondere bei langfristigen Mietverhältnissen vorteilhaft sein. ETFs können langfristig attraktive Renditen erzielen und streuen das Risiko auf mehrere Vermögenswerte. Für Vermieter und Mieter ist es wichtig, gemeinsam der Eröffnung eines Mietkautionsdepots zuzustimmen und diese im Mietvertrag festzuhalten

  • Es besteht auch die Möglichkeit, neben der angelegten Mietkaution das Anlageziel durch Einmalzahlungen oder durch die Einrichtung eines Sparplans aufzustocken. Mieter haben jedoch erst nach Beendigung des Mietverhältnisses und gegebenenfalls nach der Aufhebung der Verpfändung Anspruch auf die zusätzlichen Einzahlungen.

Kautionsbürgschaft: Mietkautionsversicherung und Bankbürgschaft

Die Mietkautionsversicherung sowie die Bankbürgschaft sind Arten der Kautionsbürgschaft. Der Unterschied zwischen der Mietkautionsversicherung und der Bankbürgschaft liegt darin, dass entweder ein Versicherer oder eine Bank für die Mietkaution bürgt. Einigen sich Vermieter und Mieter auf eine Kautionsbürgschaft, wird die Kaution vom Bürgen angelegt. Bei der Bürgschaft erhält der Mieter vom Bürgen, beispielsweise einer Bank, eine Bürgschaftsurkunde und händigt diese an den Vermieter aus. Wird der Mietvertrag gekündigt, erhält der Mieter die Urkunde zur Bürgschaft vom Vermieter zurück und kündigt die Bankbürgschaft oder Mietkautionsversicherung. Kosten im Falle von Mietausfällen, Reparaturen oder ausstehenden Nebenkosten übernimmt der Bürge.

Wann erfolgt die Rückzahlung einer Kaution?

Die Rückzahlung einer Mietkaution kann bis zu sechs Monate – in Ausnahmefällen bis zu zwölf Monate – nach Auszug aus dem Mietobjekt erfolgen. Die Kautionssumme wird dabei samt erzielter Zinsen zurückgezahlt. Kam es zu Schäden oder Mängeln in der Wohnung, gibt es offene Mietzahlungen oder ausstehende Betriebskostenabrechnungen, kann ein Teil oder die gesamte Mietkaution vom Vermieter einbehalten werden. 

Welche Anlageform eignet sich zum Anlegen der Mietkaution?

Um die Kaution möglichst gewinnbringend anzulegen, könnte eine Anlage mit attraktiven Zinsen oder Renditen als Kautionskonto ausgewählt werden. Für Vermieter besteht jedoch keine Pflicht, die Kaution auf einer gut verzinsten Anlage anzulegen. Mieter, die attraktive Zinsen oder Renditen mit ihrer Mietkaution erzielen möchten, haben die Möglichkeit, sich eigenständig nach einer Anlageform umsehen.

Gemäß § 551 Absatz 3 BGB hat der Vermieter eine Geldsumme, die ihm als Sicherheit überlassen wurde, bei einem Kreditinstitut mit einem Zinssatz anzulegen, der dem üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten entspricht. Wurde von den Mietparteien also keine bestimmte Anlageform für das Anlegen der Kaution bestimmt, muss der Vermieter per Gesetz das Geld für die Kaution zumindest auf einem Sparbuch anlegen. Möglichkeiten, eine Mietkaution anzulegen, sind:
 

Klassisches Mietkautionskonto
Das traditionelle Sparbuch wird in Mietangelegenheiten auch als Mietkautionskonto bezeichnet. Einige Banken bieten auch eigenständige Produkte wie das Mietkautionssparbuch an. Das typische Mietkautionskonto bietet für das Anlegen der Mietkaution derzeit sehr geringe Zinsen. Dies kann beim Anlegen der Kaution auf dem Kautionssparbuch nachteilig sein, da somit der Inflation kaum entgegengewirkt werden kann. Darüber hinaus besteht eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten. 

Tagesgeldkonto
In der Regel bietet ein Tagesgeldkonto attraktivere Zinssätze als ein Sparbuch und kann sich daher besser als Kautionskonto eignen. Seit der Zinswende Mitte 2022 steigen die Zinsen für Tagesgeld stetig an. Mit der Anlage der Mietkaution auf einem Tagesgeldkonto besteht die Möglichkeit, das Geld zu einem variablen Zinssatz und ohne Laufzeit oder Kündigungsfrist anzulegen. Das Anlegen der Mietsicherheit als Tagesgeld hat den Vorteil, dass der Zugriff auf die Geldanlage täglich möglich ist und die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses schnell verfügbar ist. ZINSPILOT und unser Partner WeltSparen bieten die Möglichkeit, von bis zu 3,60 % Tagesgeldzinsen zu profitieren.

Festgeldkonto
Um eine Kaution möglichst gewinnbringend anzulegen, könnte sich auch ein Festgeldkonto eignen. So wie beim Mietkautionskonto und Tagesgeldkonto profitieren Sparer von der EU-weiten Einlagensicherung. Das Geld wird bei diesem Konto zu festen Zinsen für eine bestimmte Laufzeit angelegt. Somit besteht die Möglichkeit, mit Festgeld attraktive Zinsen auf die Mietkaution zu erzielen, die der Inflation entgegenwirken können. ZINSPILOT und WeltSparen ermöglichen Vermietern und Mietern einen einfachen Zugriff auf attraktive Festgeldangebote aus Europa mit Zinssätzen von bis zu 3,95 %. 
Gemäß § 551 Absatz 3 darf die verzinste Anlageform eine Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten haben. Entsprechend bietet es sich an, die Mietkaution auf einem Festgeldkonto von einer Laufzeit von 3 Monaten oder kürzer anzulegen.   

Mit dem Anlegen der Kaution auf einem Kautionssparbuch, Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto können sich Vorteile ergeben, wie beispielsweise die Verpfändungsmöglichkeit des Kontos und die Einlagensicherung. Die EU-weite Einlagensicherung sichert bis zu 100.000 € pro Kunde und Bank ab. In der Regel darf die Rückzahlung für die Kaution bis zu sechs Monate dauern. Das liegt daran, dass der Vermieter diese Zeit nutzt, um zu prüfen, ob etwaige Forderungen aufgrund eines Mietausfalls oder Schäden am Mietobjekt bestehen. Somit besteht auch bei einer Laufzeit von drei Monaten noch genügend Zeit, nach Beendigung des Mietverhältnisses eine Rückzahlung der Kaution in die Wege zu leiten. 

Mietkautionsdepot
Für das Anlegen der Mietsicherheit kann auch ein Mietkautionsdepot infrage kommen. Dabei wird die Mietkaution in Investmentfonds wie ETFs (Exchange Traded Funds) angelegt. Investitionen am Kapitalmarkt bieten Anlegern in der Regel eine Chance auf höhere Renditen als das Anlegen der Kaution auf einem Sparkonto. Unser Partner WeltSparen bietet Ihnen die Möglichkeit, in ETFs mit unterschiedlichen Risikoprofilen zu investieren. 

 

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