✔ Erklärung: Unter Rentenabzügen werden Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammengefasst.
✔ Besteuerung: Die Höhe der Rentenabzüge richtet sich nach dem Renteneintrittsalter und der Versicherungsart.
✔ Freibetrag: Je nach Renteneintritt wird ein Rentenfreibetrag festgesetzt, der bis zum Lebensende gilt.
Rentenniveau in Deutschland
Mit dem Rentenniveau ist die Relation zwischen dem monatlichen Einkommen und der Höhe der Rente gemeint. Im Jahr 2024 liegt das Rentenniveau bei etwa 50,00 %. Damit erhalten Rentner derzeit rund 50,00 % ihres durchschnittlichen Einkommens vor Rentenantritt.
Zu beachten ist dabei, dass das Rentenniveau auf Basis des durchschnittlichen Nettoeinkommens, allerdings mit Bezug auf die Bruttorente angegeben wird. Das bedeutet, dass von den 50,00 % Rente noch die Rentenabzüge – also Steuern und Sozialabgaben – abgezogen werden. Außerdem bezieht sich das Rentenniveau auf die vollen 45 Rentenpunkte (Beitragsjahre). Diese werden heute allerdings nur noch selten erreicht. Das tatsächliche Rentenniveau liegt also in vielen Fällen unter 50,00 %.
Was sind Rentenabzüge?
Bei der im Rentenniveau angegebenen Rente handelt es sich um die Bruttorente. Von dieser werden die sogenannten Rentenabzüge abgezogen. Dazu zählen zum einen Steuern – wie Einkommensteuer oder gegebenenfalls Kirchensteuer – und zum anderen Sozialabgaben, also die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung. Steuerliche Entlastungen stellen der Rentenfreibetrag und der Grundfreibetrag dar:
- Rentenfreibetrag: Der Rentenfreibetrag bezeichnet einen Prozentsatz der Bruttorente, auf den keine Steuern zu zahlen sind. Derzeit liegt dieser bei 16,00 % (Stand: 2024). Es werden also lediglich 84,00 % der Bruttorente versteuert. Der Rentenfreibetrag senkt sich jedes Jahr um einen Prozentpunkt. Ab dem Jahr 2040 wird die Rente vollständig zu versteuern sein.
- Grundfreibetrag: Zudem gilt ein Grundfreibetrag. Fällt die jährliche Rente, nach Abzug des Rentenfreibetrags, unter 11.604 € (Stand: 2024), so braucht dieser Betrag nicht besteuert zu werden.
Unterschied: Rentenabzüge und Rentenabschläge
Rentenabzüge werden häufig synonym als Rentenabschläge bezeichnet. Die Begriffe lassen sich jedoch nicht gleichsetzen. Mit Rentenabschlägen sind alle Faktoren gemeint, welche die Höhe der Rente vor ihrem Antritt reduzieren. Dazu zählen beispielsweise ein früherer Renteneintritt oder eine Beschäftigung in Teilzeit. Rentenabzüge hingegen sind die auf die Rente zu zahlenden Steuern und Sozialabgaben, also Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese mindern die Bruttorente.
Wie werden Abgaben von der Bruttorente abgezogen?
Die Abzüge werden automatisch von der Rentenversicherung einbehalten. Rentner erhalten anschließend den Nettobetrag. Zu viel gezahlte Steuern können wie gewohnt über die Steuererklärung zurückgeholt werden.
Höhe der Rentenbesteuerung
Liegt die Rente nach Abzug des Rentenfreibetrags über dem Grundfreibetrag von 11.604 € pro Jahr (Stand: 2024), wird diese versteuert. Der genaue Steuersatz richtet sich nach der Höhe der Rente. Zusätzlich wird gegebenenfalls die Kirchensteuer fällig. Den Solidaritätszuschlag von 5,50 % brauchen Rentner in der Regel nicht mehr zu entrichten. Von der Bruttorente gehen darüber hinaus die Sozialversicherungsbeiträge ab.
Noch bis einschließlich 2039 können Rentner vom Rentenfreibetrag profitieren. Dieser bezeichnet den Anteil der Rente, welcher nicht besteuert werden braucht. Allerdings sinkt der Rentenfreibetrag jedes Jahr um einen Prozentpunkt – der zu versteuernde Betrag wird damit zunehmend höher. Die genauen Freibeträge und Rentenbesteuerungen können Sie den nachfolgenden Tabellen entnehmen:
Renteneintritt | Steuerpflichtiger Rentenanteil | Renteneintritt | Steuerpflichtiger Rentenanteil |
Bis einschl. 2005 | 50,00 % | 2023 | 83,00 % |
2006 | 52,00 % | 2024 | 84,00 % |
2007 | 54,00 % | 2025 | 85,00 % |
2008 | 56,00 % | 2026 | 86,00 % |
2009 | 58,00 % | 2027 | 87,00 % |
2010 | 60,00 % | 2028 | 88,00 % |
2011 | 62,00 % | 2029 | 89,00 % |
2012 | 64,00 % | 2030 | 90,00 % |
2013 | 66,00 % | 2031 | 91,00 % |
2014 | 68,00 % | 2032 | 92,00 % |
2015 | 70,00 % | 2033 | 93,00 % |
2016 | 72,00 % | 2034 | 94,00 % |
2017 | 74,00 % | 2035 | 95,00 % |
2018 | 76,00 % | 2036 | 96,00 % |
2019 | 78,00 % | 2037 | 97,00 % |
2020 | 80,00 % | 2038 | 98,00 % |
2021 | 81,00 % | 2039 | 99,00 % |
2022 | 82,00 % | Ab 2040 | 100,00 % |
Renteneintritt | Rentenfreibetrag | Renteneintritt | Rentenfreibetrag |
Bis einschl. 2005 | 50,00 % | 2023 | 17,00 % |
2006 | 48,00 % | 2024 | 16,00 % |
2007 | 46,00 % | 2025 | 15,00 % |
2008 | 44,00 % | 2026 | 14,00 % |
2009 | 42,00 % | 2027 | 13,00 % |
2010 | 40,00 % | 2028 | 12,00 % |
2011 | 38,00 % | 2029 | 11,00 % |
2012 | 36,00 % | 2030 | 10,00 % |
2013 | 34,00 % | 2031 | 9,00 % |
2014 | 32,00 % | 2032 | 8,00 % |
2015 | 30,00 % | 2033 | 7,00 % |
2016 | 28,00 % | 2034 | 6,00 % |
2017 | 26,00 % | 2035 | 5,00 % |
2018 | 24,00 % | 2036 | 4,00 % |
2019 | 22,00 % | 2037 | 3,00 % |
2020 | 20,00 % | 2038 | 2,00 % |
2021 | 19,00 % | 2039 | 1,00 % |
2022 | 18,00 % | Ab 2040 | 0 ,00% |
Anteil der Kranken- und Pflegeversicherung
Neben den Steuerabzügen werden von der Bruttorente die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Für die Krankenversicherung fällt ein Beitrag von 14,60 % an. Da dieser zur Hälfte von der Rentenversicherung übernommen wird, werden von der Rente lediglich 7,30 % abgezogen. Bei der Pflegeversicherung zahlen Rentner mit Kindern einen Beitrag von 3,05 % und Kinderlose 3,40 % (Stand: 2024). Die Zusatzbeiträge für die Krankenversicherung sind vollständig selbst zu zahlen.
Bei freiwillig gesetzlich Versicherten oder privat Versicherten fällt in der Regel die volle Beitragshöhe an. Es kann jedoch bei der Rentenversicherung eine Bezuschussung beantragt werden. Diese beträgt maximal die Hälfte der zu zahlenden Beiträge und richtet sich nach der individuellen Renten- und Beitragshöhe.
Wie Sie Ihre Rentenlücke schließen und privat vorsorgen können
Das Rentenniveau sinkt, während der zu besteuernde Anteil der Rente immer höher wird. Für viele Rentner steht daher netto ein Bruchteil ihres ehemaligen Einkommens zur Verfügung. Diese Differenz wird auch als Rentenlücke bezeichnet. Faktoren wie die Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen sowie eine geringere Anzahl an Beitragsjahren können die individuelle Höhe der Rente weiter senken. Zudem fällt – sofern Sie im Jahr 1964 oder später geboren wurden – für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, ein Rentenabzug in Höhe von 0,30 % (Stand: 2024) an.
Umso relevanter ist es, selbst vorzusorgen und die Rentenlücke zu verringern oder zu schließen. Eine attraktive Möglichkeit, um in die eigene Zukunft zu investieren, ist die Geldanlage in individuelle ETF-Portfolios über Raisin Invest. Oder die private Altersvorsorge mit ETFs von Raisin Pension. Sparer erhalten so die Chance auf attraktive Renditen, von denen Sie nach Renteneintritt profitieren können. Ein weiteres Plus: Die ETF-Altersvorsorge bietet günstige Steuervorteile.
Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.