Wissenswertes zur Bekämpfung von Geldwäsche

Mit dem Aufstieg des kriminellen Unternehmers Al Capone führte das Thema Geldwäsche immer wieder zu neuem Aufruhr in den Medien. Denn bereits in den 1920er Jahren galt es als eine beliebte Methode, illegales Geld in Umlauf zu bringen, ohne dass die Behörden nachvollziehen konnten, woher es kam. Bis heute hält sich dieses gesetzeswidrige Mittel. Umso wichtiger ist es daher, dass Finanz- und Nicht-Finanzinstitute präventiv gegen Geldwäsche vorgehen und verdächtige Aktivitäten aufdecken. Wie das funktioniert und was der Begriff Geldwäsche genau bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel:

Was ist Geldwäsche?

Als Geldwäsche wird eine finanzielle Transaktion bezeichnet, bei der die Herkunft und die Existenz von illegal erworbenem Geld verborgen wird, um es anschließend in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf einfließen zu lassen. Allein in Deutschland dürfte laut Handelsblatt das Geldwäschevolumen pro Jahr bei rund 100 Milliarden Euro liegen.

Die Bekämpfung von Geldwäsche

Mit dem Ziel, Vermögenswerte aus illegaler Herkunft zu analysieren und aufzudecken wurde 1989 die Financial Action Task Force (FATF) von den Staatschefs der G7-Staaten gegründet. Dieses Gremium legt internationale Standards fest, die darauf abzielen, dass Geldwäsche verhindert wird. Aufbauend auf den Empfehlungen der FATF wurde 1991 die erste Geldwäscherichtlinie in der Europäischen Union erlassen. Im Rahmen der neuen EU-Richtlinie wies man Geldwäsche erstmals als Straftatbestand aus. Zur Sicherstellung einer erfolgreichen Bekämpfung von Geldwäsche und um eventuelle Schwächen zu beheben, wurden die Richtlinie im Laufe der Jahre angepasst und ergänzt:

Juni 1991: 1. EU-Geldwäscherichtlinie

Die erste Geldwäscherichtlinie enthielt die Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten, ihren nationalen Finanzinstituten bestimmte Vorgaben aufzuerlegen, um eine Transparenz der Finanzsysteme zu schaffen. In diesem Zuge wurden die Länder aufgefordert, den Geldwäschebestand im Strafgesetzbuch mit aufzunehmen. In Deutschland trat das Geldwäschegesetz am 25. Oktober 1993 in Kraft. Dort werden bis heute sämtliche Geldwäscherichtlinien in nationales Recht umgesetzt.

Dezember 2001: 2. EU-Geldwäscherichtlinie

In der zweiten Richtlinie wurde der Begriff der kriminellen Tätigkeit erheblich erweitert. Seitdem gilt jegliche kriminelle Beteiligung als Straftat. Zudem wurden neben Banken und Finanzdienstleistern Bereiche des Nichtfinanzsektors in die Geldwäschebekämpfung einbezogen. Beispielsweise sind Fondsgesellschaften, Versicherungsunternehmen, Rechtsanwälte, Immobilienmakler und Steuerberater dazu verpflichtet worden, verdächtige Transaktionen an die zuständigen Behörden zu melden.

Oktober 2005: 3. EU-Geldwäscherichtlinie

Die dritte Richtlinie enthält unter anderem eine Verschärfung der Sorgfaltspflichten. Zudem wurden die Länder beauftragt, eine nationale Zentralstelle für Verdachtsanzeigen einzuführen. Die Zentralstelle für Deutschland ist die Financial Intelligence Unit (FIU). Diese führt Finanztransaktionsuntersuchungen sowie Analysen von Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz durch.

Mai 2015: 4. EU-Geldwäscherichtlinie

Der Inhalt der vierten Richtlinie zielt auf einen verbesserten Austausch von Informationen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene ab. Dabei wurde ein zentrales Register eingeführt, indem unter anderem Personen aufgeführt werden, deren Beteiligung an einem Unternehmen 25 Prozent beträgt. Zudem sind neue Bereiche hinzugefügt worden, die fortan zur Transparenz verpflichtet sind. Zu den verpflichteten Personen zählen grundsätzlich alle Wirtschaftsakteure.

Mai 2018: 5. EU-Geldwäscherichtlinie

Mit der fünften EU-Geldwäscherichtlinie wurde die Transparenz der verpflichteten Institutionen erhöht. So sollen individuelle Risikoanalysen bei Transaktionen verschärft und die Sorgfaltspflicht für Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Länder mit hohem Risiko erhöht werden.

November 2018: 6. EU-Geldwäscherichtlinie

Die Vorgaben der neusten Richtlinie beinhalten unter anderem die Erhöhung der Mindeststrafe für Geldwäschedelikte und die Verschärfung der Strafbarkeit für Komplizen im Geldwäscheprozess.

Wie bekämpfen Banken Geldwäsche?

Das in Deutschland bestehende Geldwäschegesetz (GwG) fordert unter anderem Banken und Finanzdienstleister dazu auf, zur Geldwäschebekämpfung proaktiv beizutragen. Insbesondere beinhaltet das die sorgfältige Identifikation von Vertragspartnern und ggf. deren wirtschaftlich Berechtigten vor der Begründung der Geschäftsbeziehung. Zudem sind Transaktion zu prüfen und Verdachtsfälle, die der Geldwäsche dienen, bei der FIU umgehend zu melden.

Aufgrund dessen verlangen Banken zum Beispiel von ihren Privatkunden bei Eröffnung eines Kontos stets die Bestätigung ihrer Identität anhand von Ausweisdokumenten. Bei einer Bareinzahlung, die die 10.000 Euro übersteigt, sind Banken dagegen angehalten, eine Bestätigung zu fordern, die zum Beispiel den Verkauf eines Motorrads, Autos oder Bootes belegt. Das soll vor allem private Personen vor einer ungewollten Straftat schützen.

Geldwäschebekämpfung bei ZINSPILOT

Auch der Service von ZINSPILOT unterliegt Vorgaben im Rahmen des Geldwäschegesetzes. Beispielsweise sind Kunden, die ein ZINSPILOT-Konto bei unserer Servicebank der Sutor Bank eröffnen, dazu verpflichtet, sich nach den geltenden geldwäscherechtlichen Vorschriften zu identifizieren. Hierfür müssen Sparer einen Antrag zur Eröffnung des Kontos ausfüllen, in dem erforderliche Angaben wie der Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, der Zweck der Geschäftsbeziehung hinterlegt werden. Zusätzlich wird erfragt, ob es sich beim Antragsteller um eine politisch exponierte Person (PEP) handelt. Denn gemäß Geldwäschegesetz unterliegen PEP strengeren Anforderungen. Hintergrund ist die Einschätzung, dass öffentliche Personen zum Beispiel leichter an öffentliche Gelder gelangen und diese veruntreuen könnten. Die Eröffnung eines ZINSPILOT-Kontos ist daher derzeit für PEP nicht möglich.

Wurde der Antrag entsprechend den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt anschließend eine Legitimationsprüfung über das POSTIDENT-Portal der Deutschen Post. Dort steht Sparern das Video-Ident-Verfahren durch Videochat oder die Identifizierung in einer Postfiliale zur Verfügung. Für die Legitimierung wird ein gültiges Ausweisdokument benötigt, das holografische Sicherheitsmerkmale und ein Lichtbild enthält. Anhand eines Abgleiches zwischen Kunde und Ausweisdaten kann die Person sicher identifiziert werden.

Damit die Sutor Bank auch nach der Identifikation der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann, müssen Sparer anfallende Änderungen unverzüglich anzeigen. Werden notwendige Informationen und Unterlagen der Bank nicht zur Verfügung gestellt, darf die Bank die vom Anleger gewünschte Geschäftsbeziehung nicht fortsetzen. Entsprechend müssen der Bank vor dem Anlagestart alle gesetzlich erforderlichen Unterlagen vorliegen, damit Sparer die exklusiven Tagesgeld- und Festgeldangebote wahrnehmen können.

 

Hinweis: Alle Angaben können sich durch Anpassungen in der Gesetzgebung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine rechtliche Beratung dar. Zur individuellen Klärung geldwäscherechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Servicebank die Sutor Bank GmbH. oder an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, die Financial Intelligence Unit (FIU).

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