Beantragung einer kroatischen Steueridentifikationsnummer

Eine kroatische Steueridentifikationsnummer (TIN) ist zwingende Voraussetzung für die Anlage über ZINSPILOT bei einer kroatischen Bank. Die kroatische TIN kann vor der Anlage durch die kroatische Anlagebank für Sie bei der zuständigen kroatischen Steuerverwaltung beantragt werden.
Die kroatische TIN braucht nur einmalig beantragt zu werden. 

Für die Beantragung benötigt die Bank vom Anleger folgende Unterlagen:

  1. Formular: Vollmacht für die Beantragung einer kroatischen TIN

  2. Formular: Antrag auf Zuteilung einer kroatischen TIN

  3. Gültige Personalausweiskopie mit Meldeadresse

Hier können Sie die Vollmachtserklärung und das Antragsformular herunterladen:

Wichtig: Schicken Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare bitte im Original zusammen mit Ihrer Personalausweiskopie zur Bearbeitung an die untenstehende Adresse unseres Kundenservices, nicht an die im Formular angegebene Adresse des Sitzes der Bank.

Anschrift Kundenservice:
Raisin GmbH
c/o ZINSPILOT Kundenservice
Am Sandtorkai 71
20457 Hamburg

Ihre vollständigen Antragsunterlagen leitet ZINSPILOT für Sie an die kroatische Anlagebank weiter. Nach Zuteilung der kroatischen TIN werden Sie schriftlich benachrichtigt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Zuteilung etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.