EZB, Bundesbank und BaFin - die Bankenaufsicht in Deutschland

Eine gut funktionierende Volkswirtschaft baut grundsätzlich auf einem stabilen Bankensystem auf. Einer der Gründe hierfür ist, dass ein Zusammenbruch dieses Systems nicht auf die Finanzwirtschaft begrenzt bleibt, sondern Auswirkungen bis in die Realwirtschaft hat und zu einem Konjunktureinbruch führen kann. Um das zu vermeiden, gibt es die Bankenaufsicht. Sie überwacht die Geschäftstätigkeiten von Kreditinstituten sowie Finanzdienstleistungsunternehmen. Zudem trägt sie dazu bei, das Vertrauen der Anleger in die Banken aufrechtzuerhalten.

Ziele der Bankenaufsicht in Deutschland

Die Hauptziele der Bankenaufsicht sind im sogenannten Kreditwesengesetz (KWG) geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass die Sicherheit von Geldanlagen gewährleistet sein muss, Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ordnungsgemäß durchgeführt werden und keine Beeinträchtigung für die Gesamtwirtschaft bestehen darf. Diese Regeln zielen vorrangig darauf ab, Missständen vorzubeugen, die das Bankensystem stören könnten.

Die Aufgabenverteilung im System der Bankenaufsicht

In Deutschland ist die Bankenaufsicht in erster Linie gemeinsame Sache der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Seit 2014 wird die Aufsicht der Banken in der Europäischen Union jedoch im Rahmen eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus organisiert. Dieser sieht vor, dass auch die Europäische Zentralbank (EZB) seitdem national mit einbezogen ist.

Zuständigkeit der EZB

Nach dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus obliegen weniger systemrelevante Banken den nationalen Aufsichtsbehörden und systemrelevante Großbanken in ganz Europa der Aufsicht der EZB. In ihre Zuständigkeit fallen Banken, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die Bilanzsumme liegt über 30 Milliarden Euro
  • Die Bilanzsumme liegt über 5 Milliarden Euro und macht 20 Prozent der Wirtschaftsleistung eines Landes aus
  • Es handelt sich um eine der drei größten Banken des Landes
  • Finanzhilfen wurden aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) oder dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) beantragt oder erhalten

Die EZB ist dazu berechtigt, Bankzulassungen zu erteilen beziehungsweise auch zu entziehen. Sie darf zudem aufsichtliche Prüfungen zum Beispiel über die Liquidität der Banken vornehmen und bei Bedarf höhere Eigenkapitalanforderungen festsetzen, um etwaigen finanziellen Risiken vorzubeugen. Hinzu kommt, dass die EZB den Erwerb sowie die Veräußerung erheblicher Anteile von Banken bewerten, das Risikomanagement beurteilen und die Prüfung von Sanierungsplänen vornehmen kann.

Darüber hinaus ist sie dazu befugt, die Aufsicht von weniger systemrelevanten Instituten zu übernehmen, um die einheitliche Anwendung der Aufsichtsstandards gewährleisten zu können. Bei Verstößen gegen das EU-Recht obliegt es der EZB-Sanktionen zu verhängen, die in der Verordnung (EU) festgelegt sind.

Aufgaben der Deutschen Bundesbank und der BaFin

Als unabhängige Aufsichtsbehörden der Bundesrepublik Deutschland sind die Deutsche Bundesbank und die BaFin ein wichtiger Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), deren primäres Ziel darin besteht, die Preisstabilität des Euro zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erfüllen, besteht eines der zentralen Geschäftsfelder der nationalen Aufsichtsbehörden in der direkten Aufsicht von weniger systemrelevanten Banken. Hierfür arbeiten die Deutsche Bundesbank und die BaFin nach den geltenden Regeln des KWG zusammen.
 

BaFin 

Im Rahmen der KWG Regelungen gliedern sich die Aufgaben der BaFin im Wesentlichen in die Kategorien Gründung bzw. Schließung und laufende Aufsicht. Im Bereich Gründung ist es der BaFin vorbehalten, Neugründungen in Deutschland zu genehmigen, insofern die erforderlichen Faktoren erfüllt sind. Diese beinhalten unter anderem eine zuverlässige Geschäftsführung, einen soliden Businessplan und die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Regelungen. Wurde eine Genehmigung erteilt und können Banken anschließend die Regularien nicht erfüllen, darf die BaFin auf den umfangreichen Maßnahmenkatalog der KWG zurückgreifen. Dieser erlaubt es der BaFin, Sanktionen und Strafen zu verhängen, die von einer Abmahnung bis hin zur Schließung einzelner Institute reichen.

Um jedoch zu ermitteln, ob ein Institut die Vorgaben erfüllt, erlaubt der Bereich “laufende Aufsicht“ die direkte Überwachung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Hierbei führt die Bafin zum Beispiel hoheitliche Aufgabe wie den Erlass allgemeiner Anordnungen für die Durchführung von Bankgeschäften aus. Zusätzlich wirkt sie Missständen entgegen, die die Sicherheit von Vermögenswerten gefährden oder einen erheblichen Nachteil für die Gesamtwirtschaft bedeuten könnten.
 

Deutsche Bundesbank 

Die Deutsche Bundesbank übernimmt dagegen den operativen Aufgabenbereich. Sie ist dazu berechtigt, die Geschäftsunterlagen von Kreditinstituten jederzeit einzusehen und qualitative sowie quantitative Rahmenbedingungen neu zu definieren. Hierbei werden unter anderem Berichte und Meldungen von der Bundesbank ausgewertet. Es wird geprüft, ob die Höhe des Eigenkapitals ausreichend ist, die Liquidität des Institutes gewährleistet werden kann und ein angemessenes Risikomanagementsystem installiert ist.

Nicht in den Aufgabenbereich der Deutsche Bundesbank fällt ein direktes Eingreifen in die Bankgeschäfte. Das ist bei weniger systemrelevanten Finanzinstituten vorrangig der BaFin vorbehalten.

 

Für beide Aufsichtsbehörden gilt jedoch grundsätzlich, dass sie sich innerhalb der rechtlichen Vorgaben der EU-Gesetzgebung, den nationalen Rechtsgrundlagen und den Regelungen des Basler Ausschusses bewegen müssen. Zudem sind sie dazu verpflichtet, bei Erlass von Richtlinien die Anweisungen der EZB zu berücksichtigen und ihre Beobachtungen regelmäßig zu melden.

Vorteile einer Bankenaufsicht für Sparer

Die Aufsicht der Banken wird im Allgemeinen mit einem hohen Maß an Sicherheit begründet. Einer der Hauptgründe ist, dass Einlagen oder andere Vermögenswerte, die einer Bank anvertraut werden, dort dauerhaft sicher angelegt sein sollen. Um das zu gewährleisten, werden die Maßnahmen und Vorgaben des Bankenaufsichtssystems stetig weiterentwickelt und verbessert.

Beispielsweise wurden durch den seit 2014 geltenden einheitlichen Aufsichtsmechanismus im Euroraum weit strengere Standards eingeführt. Dadurch soll der Finanzsektor in höherem Maße reguliert und beaufsichtigt werden. Die Vorschriften sehen unter anderem vor, dass Banken ausreichend Kapitalreserven und Liquidität vorhalten müssen. Zudem soll durch eine bessere Koordinierung zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden und eine EU-weite Aufsicht der Umgang mit möglichen Risiken optimiert werden. Dabei kann die Bankenaufsicht zwar nicht jede Insolvenz verhindern, einigen Engpässen jedoch mit einer Umstrukturierung und Präventivmaßnahmen entgegenwirken. Für Sparer bedeutet das eine noch bessere Absicherung ihrer Einlagen.

 

Hinweis: Alle Angaben können sich durch Anpassungen in der Gesetzgebung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine rechtliche Beratung dar. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Aufsichtsbehörden. Stand der überlieferten Informationen: September 2021

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