Europäischer Rechnungshof: EZB soll Bankenaufsicht verschärfen

In einem aktuellen Sonderbericht vom 12.05.2023 bewertete der Europäische Rechnungshof die Bemühungen der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Aufsicht über Kreditrisiken von Banken. Fortschritte wurden erzielt, aber weitere Maßnahmen seien erforderlich, um die Sicherheit bei der Steuerung und Abdeckung von Kreditrisiken zu erhöhen. Insgesamt beaufsichtigt die EZB 110 Banken im Euroraum.

Weitere Maßnahmen erforderlich

Die EZB habe ihre Überwachungsaktivitäten intensiviert, um die Stabilität des Bankensektors zu gewährleisten und das Risiko von Kreditverlusten zu minimieren. Regelmäßige Prüfungen und einheitliche Standards für die Kreditvergabepraktiken haben bereits zu Fortschritten geführt. Trotz der bisherigen Fortschritte seien jedoch weitere Schritte notwendig, um die Sicherheit bei der Steuerung und Abdeckung von Kreditrisiken zu erhöhen. Eine verbesserte Koordination und Informationsaustausch zwischen nationalen Aufsichtsbehörden und der EZB werden empfohlen. Auch eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl der EZB sei sinnvoll.

Interne Prozesse der Banken nicht ausreichend

Der Bericht betont auch, dass interne Risikobewertungen und -bewältigungen der Banken von der EZB stärker zu kontrollieren seien. Interne Kontrollsysteme und Risikomanagementverfahren seien nicht immer ausreichend, um potenzielle Kreditrisiken zu identifizieren.

EZB-Bankenaufsicht: Kontrolle über Europas Finanzinstitute

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit 2014 die Verantwortung für die Aufsicht über die größten Banken in Europa übernommen. Diese Aufgabe wurde im Rahmen der Schaffung der europäischen Bankenunion übertragen. Die EZB hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist für die Überwachung von 110 Banken in diversen Ländern der Eurozone zuständig.

Ziel der Bankenaufsicht ist es, das Vertrauen in die Banken und das Finanzsystem insgesamt zu stärken. Dazu überwacht die Bankenaufsicht die Finanzinstitute und setzt Standards für die Kapitalausstattung der Banken, um sicherzustellen, dass Risiken abgefedert werden können. Die Bankenaufsicht der EZB hat die Befugnis, bei Bedarf eingreifen zu können, um Banken zu stützen oder notleidende Banken abzuwickeln.

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