Anstieg der Kontokündigungen bei deutschen Banken

Immer mehr Direkt- und Filialbanken erheben in Deutschland hohe Kontoführungsgebühren oder führen in Form von „Verwahrentgelten“ Strafzinsen ein. Das und die vereinfachten Kündigungs- und Wechselprozesse bewegte in den letzten Jahren viele Kunden dazu, sich nach neuen und günstigeren Alternativen umzusehen. Laut einer aktuellen Auswertung des Anbieters der App Aboalarm stieg die Anzahl der Kontokündigungen bei Direkt- und Filialbanken zwischen 2018 und 2020 um rund 60 Prozent.

Mit einem neuen Urteil und attraktiven Angeboten bei Zinsplattformen gibt es jedoch Hoffnung für Bankkunden. Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie Gebühren minimieren und Negativzinsen umgehen können.

Dank neuem Urteil unzulässige Gebühren sparen

Seit April 2021 können Verbraucher aufatmen. Denn durch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sollen zu viel gezahlte Gebühren künftig zurückgefordert werden können.

Das BGH-Gebührenurteil 

Eine übliche Vorgehensweise der Banken und Sparkassen war es bislang, Gebührenerhöhungen oder eine Neueinführung von Gebühren ausschließlich über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kreditinstitute (AGB-Banken) zu realisieren. Verbraucher, die der Änderung in den AGB nicht fristgerecht widersprachen, waren dann zur Zahlung der Gebührenerhöhung verpflichtet.

Mit dem Urteil des BGH wird diese Vorgehensweise im Falle einer Gebührenerhebung fortan unzulässig. Begründet wird das Urteil mit der Benachteiligung der Kunden und der einseitigen Vertragsmacht. Sollten Banken also die vom BGH kritisierte Klausel in ihren Banken-AGB aufführen, können seit Anfang 2018 zu viel gezahlte Gebühren zurückgefordert werden. Hierfür müssen Kunden zunächst den Anspruch auf Rückerstattung prüfen. Anschließend werden zu viel gezahlte Beträge wie zum Beispiel Kontoführungsgebühren und Gebühren für Ein- und Auszahlungen aufsummiert und die Aufstellung schriftlich an die Bank versendet. Ein Musteranschreiben finden Sie zum Beispiel auf der Seite der Verbraucherzentrale.

Wie Sie Negativzinsen vermeiden, ohne Ihr Konto zu kündigen

Banken orientieren sich bei der Höhe ihrer „Verwahrentgelte“ an den aktuellen Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB). Dabei wirkt sich vor allem der Einlagenzins von derzeit -0,5 Prozent häufig negativ auf die Kunden der Banken aus. Denn einige Banken geben den Einlagenzins der EZB an ihre Kunden in Form von Negativzinsen weiter oder erheben in manchen Fällen sogar einen erhöhten negativen Zinssatz. Dadurch wird das Guthaben der Bankkunden ab einer bestimmten Einlagenhöhe teilweise um bis zu –0,6 Prozent belastet. Dieser Betrag, ab dem Negativzinsen erhoben werden variiert je nach Bank und liegt in der Regel zwischen 5.000 Euro und 100.000 Euro.

Sparer, die diese Strafzinsen umgehen möchten, können zusätzlich zu ihrem Girokonto auf Zinsplattformen wie ZINSPILOT setzen. Denn im Gegensatz zu vielen Hausbanken werden bei ZINSPILOT keine Negativzinsen oder Gebühren auf Spareinlagen erhoben. Stattdessen profitieren Sie europaweit von attraktiven Zinsen für Tagesgeld sowie Festgeld und können so das eigene Vermögen vermehren, anstatt es mit der Zeit von Verwahrentgelten aufzehren zu lassen. Eröffnen Sie dafür einfach ein kostenloses Konto bei ZINSPILOT. Anschließend legen Sie den Betrag, um den Sie den negativzinsfreien Höchstbetrag bei Ihrer Bank überschreiten zum Beispiel auf einem Festgeldkonto an. Damit wird die Freigrenze auf dem Girokonto nicht mehr überschritten und entsprechend auch keine Negativzinsen mehr berechnet. Gleichzeitig können Sie sich eine attraktive Rendite auf Ihre Ersparnisse sichern.

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