Prolongation

Als Prolongation wird eine Vertragsverlängerung im Kreditgeschäft bezeichnet. Viele Darlehen werden mit einer bestimmten Vertragsdauer abgeschlossen. Endet diese Frist, ist der Kredit vollständig zurückzuzahlen. Die Verlängerung können die Darlehensnehmer beantragen oder als Angebot der Bank erhalten. Eine Prolongation lohnt sich zum Beispiel dann, wenn zinsstärkere Festgeldangebote vorliegen. Durch die Wiederanlage des zur Tilgung vorgesehenen Geldes kann man Gewinne erwirtschaften. Bevor man sich zu diesem Schritt entschließt, sollte man die Chancen und Risiken der Geldanlage prüfen. Falls der zu erwartende Zins nicht festgesetzt werden kann, sind Verluste durch das Arrangement möglich. Die Laufzeit für das neue Darlehen wird individuell vereinbart. Bei Immobilienkrediten sind Zinsbindungsfristen bis zu 20 Jahre möglich. Das ist sinnvoll, wenn ein Darlehen nicht schnell zurückgezahlt werden soll und der Zinssatz beim Vertragsschluss günstig ist. Für eine vorzeitige Vertragsbeendigung gelten Sonderkündigungsrechte. Allerdings sind dann eventuell Strafzinsen oder eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.

Neue Zinsbindung und Konditionen festlegen

Bei der Vertragsverlängerung legt man eine neue Zinsbindungsfrist sowie neue Konditionen für Zins, Rückzahlung und Ratenhöhe fest. Die neue Zinsbindung kann frei vereinbart werden. Vielleicht sind bei einer geringen Restschuld nur noch wenige Jahre Vertragslaufzeit nötig. Mit professionellen Programmen berechnen die Bankberater, welche Raten und Tilgungen zu erwarten sind. Der Zinssatz ändert sich meist im Vergleich zum ursprünglichen Vertrag. Ist er niedriger als vorher, kann die gleiche Rate bei höherer Tilgung vereinbart werden. Wenn die Verlängerung nicht zu den gewünschten Konditionen möglich ist, ist alternativ eine Umschuldung zu einer anderen Bank denkbar. Diese ist jedoch wie ein neues Darlehen zu bewilligen. Den Kündigungszeitpunkt für das alte Darlehen sollte man daher bis zur verbindlichen Zusage für den neuen Vertrag hinauszögern. Wurde der Vertrag rechtskräftig abgeschlossen, ist nur unter bestimmten Umständen eine vorzeitige Kündigung möglich. Hier gibt es unterschiedliche Verfahren zu Immobiliendarlehen und Verbraucherkrediten. 

Prolongationen für weitere Finanzprodukte

Neben der Vertragsverlängerung von Darlehen werden auch für weitere Finanzprodukte Anschlussverträge vereinbart. So kann bei Termingeschäften unter bestimmten Umständen ein Zahlungsaufschub möglich sein. Die genauen Bedingungen werden akribisch dokumentiert und unterliegen der Finanzaufsicht. Bei einer sogenannten Wechselprolongation findet keine Vertragsverlängerung im eigentlichen Sinne statt. Der fällig gewordene Wechsel wird bei diesem Verfahren einfach ungültig. Er wird im beiderseitigen Einvernehmen der Vertragspartner durch einen neuen Wechsel ersetzt. Der Begriff wird außerdem für die Streckung von Verträgen aller Art verwendet. Dabei ist maßgeblich, dass diese Verträge eine bestimmte Laufzeit haben und ohne Kündigung enden würden. 

 

Weitere Informationen über die Prolongation, Auszahlungen und den Anlagewechsel erhalten Sie in unserem Artikel "Was tun, wenn Festgeld fällig wird oder Tagesgeld ausgezahlt werden soll?"