Nominalzins

Beim Nominalzins handelt es sich um den Zinssatz, der von Banken für Anlagen wie Tagesgeld oder Festgeld ausgewiesen wird. In der Regel wird der Nominalzins pro Jahr (p.a.) angegeben. Die Zinsen werden entsprechend meist zum Ende eines Anlagejahres oder Kalenderjahres auf das Konto gutgeschrieben. Im Unterschied zum Effektivzins, gibt der Nominalzins den Zinssatz ohne Zinseszinseffekt an.

Der Nominalzins als Vergleichskriterium bei Kredit und Geldanlage

Der Nominalzins erfüllt umfangreiche Funktionen sowohl beim Kredit als auch bei der Geldanlage. Im ersten Schritt ergibt sich aus ihm die Zinsbuchung oder Zinsbelastung nach der Formel: Nominalwert beziehungsweise offener Kreditbetrag multipliziert mit dem Zinssatz ergibt den Zinsbetrag in Euro. Dieser Zinsbetrag wird dann um die jeweilige Zeitdauer angepasst. Bei allen Konten ist inzwischen die taggenaue Verzinsung üblich.

Der Nominalzins als Kriterium für den Wertzuwachs einer Geldanlage

Wer den wirklichen Erfolg der Geldanlage messen möchte, der hat sich die entscheidende Frage zu stellen: Um wieviel wächst meine Kaufkraft in einem, zwei oder mehr Jahren. Die ursprüngliche Idee des Sparens, Verzicht heute und dann mehr Kaufkraft morgen, lässt sich sehr gut berechnen, indem der Nominalzins um den Kaufkraftverlust (gemessen anhand der Inflationsrate) korrigiert wird.

Das Rechenergebnis ist dann eine Art Netto-Wertzuwachs, der möglichst nicht negativ sein sollte. Genau deshalb ist es ratsam, möglichst den Zinssatz unterschiedlicher Geldanlagen zu vergleichen. Bei ZINSPILOT finden sich attraktive Angebote, deren Realzins ein Vielfaches dessen beträgt, was sich derzeit mit dem klassischen Sparbuch erwirtschaften lässt.

Die veränderte Bedeutung des Nominalzinses seit dem Jahr 2009

Seit dem Jahr 2009 werden alle Kapitalerträge in Europa einheitlich mit der vergleichsweise niedrigen Kapitalertragsteuer besteuert. Damit hat sich die Bedeutung des Nominalzinses auch verändert: Früher gab es als "Verzögerungsmöglichkeit" für die Besteuerung die Option, sogenannte Null-Prozent-Anleihen zu kaufen. Nach früherer Auffassung war der Zinsertrag während der Laufzeit gleich Null. Und erst beim Verkauf beziehungsweise der Tilgung der Anleihe wurden Steuern erhoben. Bei einer zehnjährigen Anleihe wurde so auch der Wertzuwachs des ersten Jahres erst nach zehn Jahren versteuert. 

Entscheidungskriterium bei Tagesgeld und Festgeld

Das Tagesgeld und Festgeld wird ganz ohne Kursschwankungen ein- und ausbezahlt. Beim Wertpapiergeschäft würde man sagen, dass der Kurs immer 100,00 % ist. Deshalb entspricht der Nominalzins auch praktisch dem Effektivzinssatz – außer wenn langfristige Berechnungen angestellt werden und der Zins und Zinseszins mit einberechnet wird. Im Endeffekt gilt, dass das Festgeld oder das Tagesgeld mit dem höheren Zins auch tatsächlich vorteilhafter ist als eines mit einem niedrigeren Zins.