Mindesteinlage
Bei der Kontoeröffnung verlangen viele Banken für Festgeld eine Mindesteinlage. Nur wenn Kunden mindestens diesen Minimalbetrag veranlagen, können sie ein Festgeldkonto nutzen. Banken stellen damit ihre Wirtschaftlichkeit sicher: Bei Festgeld mit zu geringen Einlagesummen müssten sie einen erheblichen bürokratischen Aufwand bewältigen, die Kosten würden in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen. Die Höhe des Mindestanlagebetrags unterscheidet sich zwischen den Anbietern. Er kann bei 500 Euro oder 1.000 Euro liegen, aber auch im fünfstelligen Bereich.
Welche Bedeutung kommt dem Mindestanlagebetrag zu?
Der Mindestbetrag interessiert gewöhnlich ausschließlich Kleinanleger, die für die Einrichtung des Kontos nur geringe Summen zur Verfügung haben. Alle anderen erfüllen diese Voraussetzung in der Regel problemlos. Es empfiehlt sich auch, größere Beträge auf Festgeldkonten einzuzahlen. Je größer die Summe ist, desto mehr Ertrag verzeichnen Sie als Sparer. Beim Anlegerservice ZINSPILOT, über den Sie attraktives Tagesgeld und Festgeld im EU-Ausland abschließen können, richtet sich die Mindestanlagesumme nach den Vorgaben der Anlagebanken. Bei vielen Banken ist eine Anlage bereits ab 1 Euro möglich. Die Höchstgrenze legt ZINSPILOT bei 100.000 Euro fest, da die europäische Einlagensicherung bis zu dieser Grenze gilt und Sparer somit von maximaler Sicherheit profitieren.