AWV-Meldepflicht – Was ist das?

Die AWV-Meldepflicht ist eine gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht, die über die Zusammenfassende Meldung hinausgeht und statistischen Zwecken dient. Die Meldepflicht gilt für natürliche und juristische Personen mit Aufenthalt, Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland und betrifft Geldtransfers ins Ausland und von dort nach Deutschland.

Die wichtigsten Informationen zur AWV-Meldepflicht sind:

  • Meldepflichtig sind nur Beträge von mehr als 12.500 € gemäß §§ 67 ff. der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

  • Bei mehreren Zahlungen einer Person unterhalb von jeweils 12.500 € entfällt die Meldepflicht.

  • Kunden von WeltSparen brauchen bei Geldanlagen mit einer Laufzeit oder Kündigungsfrist von bis zu 12 Monaten keine AWV-Meldung abzugeben (§ 67 Abs. 2 AWV).

  • Barzahlungen, Auslandszahlungen mittels Lastschrift, Schecks, Auslandsüberweisungen in Euro und in Fremdwährungen sowie Aufrechnungen und Verrechnungen sind meldepflichtig.

  • Die AWV-Meldepflicht hat bis zum 7. Kalendertag des Folgemonats nach Zahlung oder Überweisung zu erfolgen.

  • Bei Missachtung der AWV-Meldepflicht kann ein Bußgeld von bis zu 30.000 € verhängt werden.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Meldepflicht, wie Wareneinfuhren und Ausfuhrerlöse sowie Kredite und Einlagen mit einer Laufzeit von nicht mehr als 12 Monaten. Wenn der Betrag die Grenze von 12.500 € oder Gegenwert in ausländischer Anlagewährung nicht übersteigt, können Sie die Meldung auf Ihrem Kontoauszug Ihres Kreditinstituts ignorieren.

Um der AWV-Meldepflicht nachzukommen, haben sich Unternehmen bei der Bundesbank registrieren zu lassen. Privatpersonen können die Meldung formlos per Telefon oder E-Mail vornehmen. Eine Benutzerregistrierung bei der Bundesbank ist jedoch erforderlich, um in der Außenwirtschaftsstatistik erfasst zu werden (Allgemeines Meldeportal Statistik).

Die Abkürzung AWV steht für die Außenwirtschaftsverordnung, welche die Meldepflicht gemäß §§ 67 ff. der AWV regelt, um den Kapitalfluss ins und aus dem Ausland in einer Außenwirtschaftsstatistik zu erfassen.