Festgeld 12 Monate der Rietumu Bank
Das Produkt unterliegt als Spareinlage der EU-weit harmonisierten gesetzlichen Einlagensicherung. Diese sichert Spareinlagen inklusive aufgelaufener Zinsen privater Sparer bis zur besicherten Obergrenze von 100.000 EUR pro Kunde und Bank.
A+ (Standard & Poor’s; Stand: 21.02.2020) - Lettland ist mit dem ZINSPILOT-Ratingindex: 1 eingestuft
Ohne Änderung der Laufzeitverlängerungseinstellung erfolgt am Laufzeitende eine Laufzeitverlängerung für die gleiche Laufzeit zu dem dann gültigen Zinssatz. Ein Auszahlungs- oder Anlagewechselauftrag oder eine Änderung der Laufzeitverlängerungseinstellung ist bis 10 Uhr 3 Geschäftstage vor Laufzeitende möglich.
In Lettland wird auf Zinserträge eine Quellensteuer in Höhe von 20 % erhoben und durch die Anlagebank zum Zeitpunkt der Zinszahlung abgeführt. Durch rechtzeitige Vorlage einer gültigen steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung kann der Quellensteuerabzug in Lettland auf 10% reduziert werden; welche in vollem Umfang auf die im Inland erhobene Kapitalertragsteuer angerechnet werden.
Im Steuerinformationsbereich auf der Webseite wird das Formular zur Ansässigkeitsbescheinigung dem Anleger zur Verfügung gestellt. Dieses Formular ist durch den Anleger auszufüllen, zu unterschreiben, seinem Wohnsitzfinanzamt zur Bestätigung vorzulegen und im Original postalisch an den Anlegerservice zu senden. Diese Ansässigkeitsbescheinigung kann bis spätestens 10 Geschäftstage vor dem Zinszahlungstermin beim Anlegerservice eingereicht werden. Die bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung ist ab dem Bestätigungsdatum des Wohnsitzfinanzamtes des Anlegers für 365 Kalendertage gültig. Für nach diesem Zeitraum fällige Zinszahlungen sowie in den Fällen, in denen sich der steuerliche Wohnsitz des Begünstigten ändert, ist eine entsprechend aktualisierte Ansässigkeitsbescheinigung beim Anlegerservice einzureichen.
Die Anlagebank führt weder die Kapitalertragsteuer noch den Solidaritätszuschlag ab. Zinserträge werden von der Anlagebank an die Partnerbank ausgezahlt. Die Partnerbank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet. Die von der Anlagebank ggf. einbehaltene lettische Quellensteuer ist in Deutschland nur in Höhe von 10%-Punkten anrechenbar. Eine darüberhinausgehende Erstattung oder Anrechnung der lettischen Quellensteuer ist in Deutschland nicht möglich.
Weitere Informationen zur Besteuerung und zum Einreichen von Freistellungsaufträgen oder NV-Bescheinigungen entnehmen Sie bitte dem Steuerinformationsbereich. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.
Das Einreichen einer gültigen Ausweiskopie zum Anlagestart, sowie das Vorliegen einer gültigen Ausweiskopie während der gesamten Laufzeit, und die Übermittlung der deutschen Steueridentifikationsnummer des Anlegers über den Anlegerservice ist für Anlagen bei der Anlagebank zwingend erforderlich. Bei Aufforderung seitens des Anlegerservice sind durch den Anleger entsprechende Informationen einzureichen.
Die Rietumu Bank wurde im Jahr 1992 als eine der ersten Privatbanken in Lettland gegründet. Bereits 1995 hatte sich die lettische Bank – gemessen an Größe und Kapital – zur fünftgrößten Bank Lettlands entwickelt. Inzwischen gehört die Bank zu den größten auf Geschäftskunden und vermögende Privatkunden spezialisierten Banken im Baltikum. Die Rietumu Bank ist mit zahlreichen Repräsentanzen in verschiedenen Ländern vertreten und kann auf einen Kundenstamm aus ganz Europa verweisen. Gemäß der internationalen Ausrichtung erfolgt die Kundenbetreuung u.a. in den Sprachen Englisch, Lettisch und Russisch.
Die lettische Bank bietet ein umfassendes Angebot für den regionalen und internationalen Handel und offeriert ein breites Spektrum an Anlageprodukten. Ende 2001 konnte die Rietumu Bank als erste Bank auf dem Baltikum die Einführung der exklusiven Kreditkarten Eurocard und Mastercard Platinum sowie VISA Platinum bekannt geben. Neuerdings bietet die Bank ihren Kunden auch die exklusive World Elite Mastercard.
2018 erzielte die Rietumu Bank einen Gewinn von 21,5 Millionen Euro. Insgesamt verwaltet die Rietumu Bank Kundeneinlagen in einer Höhe von 1 Milliarde Euro (Stand 2018).
Lettland ist Mitglied der Europäischen Union und daher sind Einlagen bei der Rietumu Bank im Rahmen der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung bis zur Höhe von 100.000 Euro gesetzlich geschützt. Als lettische Bank unterliegt die Rietumu Bank ohne Einschränkung den Vorschriften der lettischen Finanz- und Kapitalmarkt-Kommission (FKTK). Die Ratingagentur Standard & Poor’s bewertet Lettland mit dem Länderrating A+ (Standard & Poor’s; Stand: 21.02.2020).
Über den ZINSPILOT-Anlegerservice profitieren Sie immer von der gewohnten Einlagensicherung der Anlagebank.
Details zur Einlagensicherung der Rietumu Bank entnehmen Sie bitte dem Informationsbogen über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung.
Weitere Antworten zum Festgeld der Rietumu Bank
Für die Nutzung von ZINSPILOT ist Ihre einmalige Registrierung mit Name und E-Mail Adresse bei ZINSPILOT erforderlich. Zur Abwicklung der Anlagen benötigen Sie des Weiteren ein Konto bei einer der ZINSPILOT-Partnerbanken. Sollten Sie noch bei keiner unserer ZINSPILOT-Partnerbanken Kunde sein, eröffnen Sie nach der ZINSPILOT-Registrierung einfach einmalig ein Konto. Sobald Sie über Ihr kostenfreies ZINSPILOT-Konto verfügen, können Sie unseren Service nutzen und direkt per Überweisung Geld bei vielen Banken anlegen. Weitere Kontoeröffnungen und Legitimationsverfahren per Video-Ident oder Postfilialident sind nicht notwendig.
Loggen Sie sich einfach auf www.zinspilot.de ein, wählen Sie ein Anlageangebot aus und Sie erhalten im folgenden Dialog die Überweisungsdetails. Überweisen Sie den Anlagebetrag direkt von einem Konto, welches auf Ihren Namen läuft (z.B. Ihrem Girokonto bei Ihrer Hausbank) auf Ihr in den Überweisungsdetails genanntes Konto bei der ZINSPILOT-Partnerbank.
Sie benötigen keine weiteren PIN oder TAN. Ihre Überweisung auf das Einzahlungskonto bei der Partnerbank genügt.
Denken Sie daran, als Verwendungszweck unbedingt den Angebotscode anzugeben. Dadurch erkennt Die ZINSPILOT-Partnerbank, welches Anlageangebot Sie nutzen möchten.
Einzahlungen für Anlagen bei der JSC "Rietumu Banka" müssen spätestens bis 16 Uhr 3 Geschäftstage vor dem gewünschten Anlagestarttermin eingegangen sein (Buchungseingang auf dem ZINSPILOT-Einzahlungskonto).
Für Anlagen bei der JSC "Rietumu Banka" ist das einmalige Einreichen einer gültigen Ausweiskopie (Reisepass oder Personalausweis) des Anlegers über den ZINSPILOT-Anlegerservice bei der JSC „Rietumu Banka“ zwingend erforderlich. Nicht für die Identitätsfeststellung benötigte Informationen (z.B. Größe, Augenfarbe und Zugangsnummern) können auf der Kopie unkenntlich gemacht werden.Bitte beachten Sie, dass darüber hinaus die Hinterlegung Ihrer Steueridentifikationsnummer (TIN) in Ihrem Profil auf www.zinspilot.de eine zwingende Voraussetzung für die Ausführung der Anlage ist.
In Lettland wird auf Zinserträge eine Quellensteuer in Höhe von 20 % erhoben und durch die JSC „Rietumu Banka“ zum Zeitpunkt der Zinszahlung abgeführt. Durch fristgerechte Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung kann die nationale Quellensteuer auf 10 % reduziert werden, welche in vollem Umfang auf die in Deutschland erhobene Kapitalertragsteuer anrechenbar ist. Weitere Informationen zur Besteuerung finden Sie hier.
Um Sie bei Ihrer Anlageentscheidung zu unterstützen, kommunizieren wir auf allen Angebotsseiten der verschiedenen Banken neben den Informationen zur gesetzlichen und eventuell vorhandenen freiwilligen Einlagensicherung auch zusätzlich die Länderratings des jeweiligen Bankenstandortes.
Ein Länderrating ist ein Indikator dafür, wie die Solidität eines Staates zu beurteilen ist. Verbraucherschützer empfehlen, bei der Anlageentscheidung neben der gesetzlichen Einlagensicherung auch das Herkunftsland der Bank und dessen Bonitätsnoten bei führenden Ratingagenturen wie Fitch, Moody´s und S&P zu berücksichtigen.
Die Stabilität eines Einlagensicherungssystem hängt letztendlich auch von der Bereitschaft und den Möglichkeiten eines Staates ab, im Fall größerer Bankinsolvenzen unterstützend einzugreifen. Um einen schnellen Überblick zu ermöglichen, bieten wir ergänzend zu der Veröffentlichung des Länderratings auch eine Orientierungshilfe an, um die Vielfalt der verschiedenen Einstufungen einfacher für sich als Anleger bewerten zu können. Eine Einstufung in den Ratingindex 1 oder 2 zeigt auf, dass das Länderrating mindestens „Investment Grade“ ist. Banken aus EU-Ländern mit einem Ratingindex von 4 werden bei ZINSPILOT nicht gelistet. Weitere Informationen zu den Ratingindex-Kategorien finden Sie hier.
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